Das Landratsamt sieht seine Rechtsauffassung bestätigt. "Nach Abwägung aller betroffenen Interessen und Rechtsgüter blieb leider keine andere Möglichkeit als das Bootswandern zum Schutze von Leben und Gesundheit bis auf Weiteres zu verbieten", kommentiert Jurist Thomas Schoenwald vom Landratsamt Bad Kissingen auf Nachfrage dieser Redaktion die vorläufige Beurteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom Montag, 15. April.
Bad Kissingen