Es sei keine einfache Entscheidung gewesen, meinte die vorsitzende Richterin nach der Verhandlung am Bad Kissinger Schöffengericht. Ein 23-jähriger Soldat war wegen sexueller Nötigung gegenüber einer Lehrgangskameradin angeklagt. Am Ende galt aber der juristische Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten “.
Bad Kissingen