Das Landratsamt Bad Kissingen reagiert auf die zunehmenden Corona-Infektionen. War den Samstag über noch unklar, ob eine in Aussicht gestellte Verschärfung der Vorkehrungen tatsächlich eintritt, gab es am Abend eine weitere Pressemitteilung. Demnach gelten die neuen Bestimmungen am Sonntag ab 0 Uhr.
Am Samstagvormittag hatte das Landratsamt Bad Kissingen 15 neue Coronafälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit 38 jetzt über dem von Experten als kritisch eingestuften Wert von 35. Damit ist die Corona-Ampel auf Gelb gesprungen.
In die neue Statistik gingen auch jene drei Schüler ein, deren Erkrankung schon am Freitagvormittag gemeldet worden war. Am Samstagnachmittag teilte das Landratsamt jedoch auch mit, dass in dieser neue Statistik noch nicht die Testergebnisse der drei Schulklassen enthalten sind, zu denen jene Schüler gehören. Es handelt sich um zwei 8. Klassen des Jack-Steinberger-Gymnasiums, eine Klasse der Sinnberg-Grundschule und eine Gruppe der Schulvorbereitenden Einrichtung der Saaletal-Schule. Diese Klassen waren kurzfristig heimgeschickt worden. Gleiches gilt für die Lehrkräfte, die engeren Kontakt mit den infizierten Kindern hatten. All diese Betroffenen befinden sich in Quarantäne.
Bislang gibt es laut Landratsamt aktuell 46 bestätigte Coronafälle im Landkreis. 350 Coronafälle sind im Landkreis Bad Kissingen bisher insgesamt bestätigt. Als gesundet gelten inzwischen insgesamt 286 Personen. 18 Personen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, sind verstorben. 193 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne.
Allgemeinverfügung gilt
Mittels Allgemeinverfügung wird nun festgelegt, wo auch im Freien eine Maskenpflicht gilt. Das Landratsamt nennt die Fußgängerzone in Bad Kissingen samt Balthasar-Neumann-Promenade und Rosengarten. Die Beschränkung gilt demnach von 8 bis 18 Uhr.
Als stark frequentiertes
Außerdem wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot. Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt. Ferner gilt eine Maskenpflicht auf Begegnungsflächen an Arbeitsstätten, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Außerdem am Arbeitsplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die 7-Tage-Inzidenz gibt die Anzahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen wieder. Die durch den Landkreis Bad Kissingen veröffentlichten Werte stützen sich auf den aktuell vorliegenden Stand des Gesundheitsamtes.
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!