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Bad Kissingen: Bekannten verletzt, Beamte bedroht und beleidigt

Bad Kissingen

Bekannten verletzt, Beamte bedroht und beleidigt

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    Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro wurde ein 19-Jähriger aus dem Altlandkreis Bad Brückenau vom Amtsgericht verurteilt. Er musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigungen, Bedrohungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

    Nüchtern wirkt er wie ein braver und wohl erzogener junger Mann. Soweit seine Erinnerungen an jene August-Nacht im vergangenen Sommer noch vorhanden sind, legt er ein volles Geständnis ab. Der Alkohol hatte während einer Beachparty nicht nur über den Beklagten die Regie geführt, sondern auch über einen Teil der übrigen Gäste. Der Angeklagte rastete offenbar wegen einer Belanglosigkeit morgens um 3 Uhr nach Verlassen der Party völlig aus: "Ich wurde beleidigt, ich bin das Opfer, und habe mich nur gewehrt", sagte der Beklagte. Das Trinken von Alkohol sei er halt nicht gewohnt.

    Ein etwa gleichaltriger Bekannter erhielt vom Angeklagten Schläge an den Kopf. "Ich hatte Prellungen, Beulen, Schürfwunden und einige Tage lang Schmerzen", bestätigt der Geschädigte. Der hatte sich freilich gewehrt, und so entstand eine handfeste Prügelei. Die Polizei rückte an und der Beklagte wurde in Gewahrsam genommen. "Ich weiß heute nicht mehr, dass ich gefesselt wurde", erklärt der Angeklagte vor Gericht. Gegen die Beamten hatte er sich kräftig gewehrt, diese beleidigt und auch Todesdrohungen ausgesprochen. Nur drei Wochen später passierte ein ähnlicher Fall auf einer privaten Party. Nein, vorbestraft sei der Angeklagte nicht, so die Richterin. Aber wegen eines vergleichbaren Falls von Körperverletzung unter Alkoholeinfluss sei dieser schon einmal vor Gericht gestanden. Das Strafverfahren sei damals eingestellt worden, entnahm die Richterin den Akten. Weil der heranwachsende Angeklagte einen "reif entwickelten" Eindruck vor Gericht machte und die Tat nicht als "jugendtypisch" eingestuft wurde, griff jetzt das Strafrecht für Erwachsene mit einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 25 Euro, ein von der Staatsanwältin beantragtes Strafmaß.

    Der Verurteilte nahm sein Urteil sofort an. Strafmildernd wurde bewertet, dass er geständig war und sich bei den Geschädigten entschuldigt hatte.

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