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KOTHEN: Campingplatzverkauf verschoben

KOTHEN

Campingplatzverkauf verschoben

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    Hoffnung: Mit Markus Jahn gibt es für den Campingplatz Rhönperle einen Interessenten.
    Hoffnung: Mit Markus Jahn gibt es für den Campingplatz Rhönperle einen Interessenten. Foto: Foto: Petra Heurich

    Für den Campingplatz Rhönperle scheint es eine Zukunft zu geben. Zwar gab es gestern bei der Zwangsversteigerung am Amtsgericht Schweinfurt keinen Käufer. Aber mit dem Kothener Markus Jahn gibt es einen heißen Interessenten. Sein Angebot wurde aus formellen Gründen nicht berücksichtigt. Das kann bei der nächsten Runde am 24. Oktober ganz anders aussehen.

    Es war 10.03 Uhr, eine Minute vor Ende der Mindestbieterzeit, als Markus Jahn, Neffe der am 1. Januar verstorbenen Betreiberin Gudrun Hain, sein Angebot abgab. 30 000 Euro wollte er für den Zeltplatz inklusive Spielplatz sowie Wohn- und Geschäftsgebäude zahlen.

    Eine symbolische Summe. Denn die gestrige Versteigerung unterlag gesetzlich festgelegten Ober- und Untergrenzen. So ist der Verkehrswert des Geländes per Gutachten auf 550 000 Euro festgelegt – 380 000 Euro für den Campingplatz mit See, 120 000 Euro für das Haus mit geschlossenem Dorfladen Herch im Erdgeschoss und 50 000 Euro für die Freifläche am Campingplatz, auf der der Spielplatz steht.

    Für fünf Zehntel des Verkehrswerts – also 275 000 Euro – hätte das Camping-Gelände mindestens weggehen müssen. So steht es im Gesetz.

    Und noch mehr. Der Gläubiger – die Archon Gruppe aus München – hätte sogar sieben Zehntel des Verkehrswerts fordern können – also 385 000 Euro.

    Hätte das Angebot eines Kaufinteressenten zwischen dem Mindestpreis von 275 000 Euro und dieser Summe gelegen, hätte Archon den Verkauf des Campingplatzes Rhönperle sogar ablehnen können. Die Gesellschaft vertritt die Gläubigerbanken, die von den Rhönperle-Betreibern noch Geld bekommen.

    All das blieb ein Rechenexempel. Denn das Gebot von Markus Jahn über 30 000 Euro änderte die Lage. Zwar war es viel zu wenig, um über die Fünf-Zehntel-Grenze zu kommen. Aber es lag über dem gesetzlichen Mindestbargebot von 14 608 Euro und war damit verwertbar.

    Das Mindestbargebot setzt sich aus den Ansprüchen der vorrangigen Gläubiger zusammen. Wobei vorrangige Gläubiger im Fall Rhönperle nicht Archon und die von ihr vertretenen Banken sind, sondern die Gemeinde Motten und das Gericht. Erstere muss noch Grundsteuer eintreiben, letzteres die Verfahrenskosten.

    Rechtspfleger Fiehl, der die Versteigerung durchführte, versagte Markus Jahn zwar den Zuschlag wegen der Fünf-Zehntel-Regel. Doch in der nächsten Versteigerungsrunde am 24. Oktober, 13 Uhr, gelten weder diese noch die Sieben-Zehntel-Grenze. Möglicherweise ein Vorteil für Jahn. Und für andere Interessenten.

    Im Saal 22 beim Schweinfurter Amtsgericht saß neben einigen Kothenern und Jahns drei Geschwistern ein nicht namentlich genannt sein wollender Mann aus Bad Kissingen. Sein Bruder sei Dauercamper bei der Rhönperle. Daher kenne er sich mit dem Gelände aus.

    Doch der Interessent blieb im Hintergrund. Vor allem zu erwartende Millionen-Investitionen in die Zeltplatzanlage und ein ungeklärtes Überfahrtsrecht am Triebwerkskanal hätten ihn abgeschreckt.

    Für Markus Jahn scheint das keine besondere Rolle zu spielen. Was er mit dem Campingplatzgelände machen will, falls er es im Herbst erwirbt, wollte der Soldat nicht sagen: „Das müssen wir erst innerhalb der Familie ausmachen.“

    Jahn ist Sohn des Betreibers des neben dem Campingplatz stehenden Gasthofs „Rhönperle“ – Kuno Jahn. Die zu versteigernden Grundstücke blieben also in der Familie.

    Kurioses offenbarte sich während der Zwangsversteigerung. Weder der Rechtspfleger noch die Anwältin des Gläubigers Archon hatten zuvor vom Tod von Gudrun Hain am 1. Januar erfahren. Für die Zwangsversteigerung war das unbedeutend. Denn Hain hatte schon 2006 – offenbar wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten – Insolvenz angemeldet. Fortan verwaltete Insolvenzverwalter Frank Hanselmann den Campingplatz und verfügte über das Gelände. Der Würzburger Anwalt, der schon die Ferkinghoff-Insolvenz begleitet hat, tritt als Schuldner auf.

    Um Campingplatz und Dorfladen weiter betreiben zu können, hatten Gudrun Hain und Ehemann Günter das Gelände von ihm gepachtet.

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