Die Pfeffermühle in Wildflecken hat keinen neuen Besitzer gefunden. Das ist das Ergebnis eines Versteigerungstermins gestern in Schweinfurt. Viel spannender sind die Hintergründe, die zum Termin geführt haben. Anders als von Betreiber David Fuchs behauptet, sind sie nicht nur familiärer, sonder vor allem finanzieller Art.
David Fuchs hatte im Main-Post-Gespräch vom Juli betont, dass sein XXL-Restaurant sehr gut laufe. Doch er lebe mit seiner Frau Manuela in Scheidung.
Beide besitzen die Pfeffermühle zu gleichen Teilen. David Fuchs wollte nun über die Versteigerung die Verhältnisse in der Familie klären, sprich den Besitzanteil seiner Frau übernehmen. Oder falls sich bereits jetzt ein Käufer für sein Restaurant finde, woanders neu anfangen.
Doch das war nur die halbe Wahrheit. Denn die Versteigerung vor dem Amtsgericht Schweinfurt war für den Gastwirt nicht freiwillig. Im Gegenteil.
Die Streck-Brauerei aus Ostheim vor der Rhön hatte Fuchs Geld gegeben, als er 1998 die Pfeffermühle kaufte. Für 140 000 Mark konnte der Geschäftsmann Tische, Stühle, Zapfsäule und andere Einrichtungsgegenstände kaufen.
Die Gegenbedingung: Fuchs darf in seinem Lokal nur Streck-Bier und andere Produkte der Rhöner Brauerei verkaufen. Und zwar solange, bis das Geld zurückgezahlt worden ist. Das wurde vertraglich festgeschrieben.
Nach Angaben von Brauerei-Anwalt Oliver Hezel hat Fuchs zwar die Ausstattung beschafft und bezahlt. Doch das Geld dafür floss nie an die Streck-Bräu nach Ostheim zurück.
Fuchs' in Scheidung lebende Frau Manuela bestätigt zwar, dass das Lokal ein Selbstläufer ist, aber: „Er hat es nur nach Lust und Laune geöffnet, Gruppen mit Reservierungen vor verschlossener Tür stehen lassen.“
Laut Anwalt Hezel wurde der Gastronom zudem vertragsbrüchig. Fuchs habe angefangen, Getränke einer oberfränkischen Brauerei zu verkaufen. Und er hat Einrichtungsgegenstände aus deren Besitz in der Pfeffermühle stehen, mache so Werbung für die Oberfranken. So trug es der Schweinfurter Gerichtshelfer vor.
Die Streck-Brauerei will nun ihr Geld zurück – und versuchte das gestern über die Zwangsversteigerung.
75 600 Euro – das entspricht heute den geliehenen 140 000 Mark – hätte das Unternehmen gern von Fuchs zurück. Dazu kommen Gerichtskosten von 4411 Euro und nicht bezahlte Grundsteuer an den Markt Wildflecken von 267 Euro.
179 700 Euro beträgt laut einem Gutachten der Wert des Pfeffermühlen-Grundstücks. In der gestern gelaufenen ersten Versteigerungsrunde hätte es ein Käufer für mindestens 89 850 Euro erwerben können.
Denn in Runde I gilt die gesetzliche Fünf-Zehntel-Regel. Die besagt, dass die Gebote für ein Objekt mindestens die Hälfte des Verkehrswerts haben müssen. Alles darunter wird nicht angenommen. Zudem kann der Initiator des Verfahrens, im Fall Pfeffermühle die Streck-Bräu als Hauptgläubiger, mindestens sieben Zehntel des Verkehrswerts fordern.
Es war fast logisch, dass sich gestern niemand fand, der 89 850 Euro für das Lokal zahlen wollte. Gibt es doch in drei bis sechs Monaten eine zweite Versteigerungsrunde, bei der die Preisgrenzen fallen könnten. Dann ist viel möglich.
Auch, dass Fuchs die Pfeffermühle selbst für einen Spottpreis ersteigert. Die Ansprüche seiner Noch-Frau und der Brauerei wäre er dann los. Anwalt Hezel kündigte aber an, dass die Brauerei das nicht mitmacht. Sie könnte die Pfeffermühle ersteigern – fast zum Nulltarif. Sie muss nur ihre Gläubigerforderung gegenüber dem Kaufpreis geltend machen.