Die Sanierung der Kirche St. Josef in Weichtungen ist ins Stocken geraten. Denn für das Kirchenschiff zeichnet die katholische Kirchenstiftung verantwortlich. Für den Turm hingegen ist, nach alter Überlieferung, die politische Kommune zuständig, sagen die Weichtunger. Die Kirchenstiftung führt als Beleg für diese Tatsache ein Schriftstück von 1841 an. Die Marktgemeinde Maßbach will dieses Dokument aber nicht anerkennen (wir berichteten).
Das Weichtunger Gotteshaus ist ein relativ interessantes Gebäude, das auch Bestandteil der Bayerischen Denkmalliste ist. Die erste Kirche wurde zwischen 1400 und 1430 erbaut. 1680 wurde der Turm eingerissen und man errichtete auf dem Grundriss desselben einen neuen. Das alte Gotteshaus soll erst gut 20 Jahre später abgerissen worden sein, allerdings nur bis zum Untergeschoss. Denn das blieb erhalten, so dass das Gebäude so zu sagen auf den Grundfesten aus dem 15. Jahrhundert gründet. 1699 bis 1708 wurde an dem neuen sakralen Bau gearbeitet, wenn man den Weichtunger Annalen Glauben schenken darf.
2008 feierten die Weichtunger jedenfalls das 300-jährige Bestehen ihrer Kirche – eines historisch also sehr interessanten Monuments, nicht zuletzt deswegen, weil dort eine der beiden letzten in Franken erhaltenen Voit-Orgeln (1760) steht.
Dass die Baulast für den Kirchturm in Händen der Kommune liegt, wurde leider niemals vertraglich geregelt, sagt Pfarrer Manfred Finger (Poppenlauer), der seit längerem auf der Suche nach einem schriftlichen Beleg ist. So etwas habe man früher nun mal mündlich vereinbart, denn die Mitglieder von Gemeinderat und Kirchengemeinde seien anno dazumal im Dorf meist identisch gewesen, weiß der Pfarradministrator der Pfarreiengemeinschaft im Lauertal.
Ein aussagekräftiges Dokument hat Finger dennoch aufgetan und auch an die Diözese weitergeleitet. Dabei geht es um ein Anerkenntnis der Gemeinde Weichtungen vor dem Königlichen Landgericht Münnerstadt vom 11.
August 1841: „Die Gemeindeverwaltung Weichtungen erklärt hinsichtlich der Baulast der Kirche daselbst: Diese Baulast hat, soweit sie sich auf die eigentliche Kirche mit Ausnahme des Turms bezieht, die Gotteshausstiftung, jene des Turms aber die Gemeinde, wie beides auch schon längst anerkannt ist.“ Die Diözese will den Turm jedenfalls nicht so ohne Weiteres sanieren, wenn die Kommune sich nicht angemessen beteiligt, sagt Finger.
„Die Kommune ist nicht in der Pflicht, denn die Baulast am Kirchturm ist nicht nachweisbar“, sagt hingegen Bürgermeister Matthias Klement. Er beruft sich auf einen Beschluss des Gemeinderats von 2013. Damals sei man mehrheitlich der Auffassung gewesen, dass die Kommune nicht für den Weichtunger Kirchturm zuständig ist. Die Kirchenstiftung habe zwar unlängst ein Dokument als Beleg für die Baulastpflicht der Kommune vorgelegt. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts habe dieses Schriftstück geprüft, es aber für nicht stichhaltig erachtet.
Fakt ist aber auch, dass die Baulast für den Turm offensichtlich in den jüngst vergangenen Jahrzehnten noch von der Marktgemeinde als gegeben hingenommen wurde. Denn als 1989 die Innenrenovierung der Kirche von der Kirchenstiftung vorgenommen wurde, und auch am Kirchturm verschiedene Maßnahmen, wie ein neues Schieferdach, anstanden, gab die Kommune – damals unter Bürgermeister Erhard Klement – als Baulastträger die Renovierung des Turms in Auftrag, sagt Kirchenpfleger Paul Erhard auf Anfrage. Zweites Beispiel: 1997 musste der Glockenstuhl erneuert werden. Nach Erhards Angaben übernahm die Marktgemeinde – seinerzeit unter Bürgermeister Johannes Wegner – den Löwenanteil der Kosten in Höhe von 33 600 Mark. Für Pfarrer Finger liegt deshalb auf der Hand: Die Marktgemeinde will sich jetzt nicht mehr beteiligen, obwohl sie in der Baulast steht.
Vielleicht sollte man es gerichtlich klären lassen, sagt Bürgermeister Klement. Dann wäre ein für allemal sicher, wer zuständig ist. Denn so sei die Diskussion schwierig. „Die Marktgemeinde hat schließlich etliche Kirchen, da können wir nicht nur eine bevorzugen.“ Im Ratsgremium habe man sich bereits vor längerer Zeit entschieden, jeder Kirchengemeinde, im Fall einer Sanierungsmaßnahme, 2,5 Prozent der Bausumme zu erstatten.
„Durchgreifende Argumente, die gegen eine kommunale Turmbaulast sprechen, hat der Markt bisher nicht vorgetragen.“
Roland Huth, Justiziar der Diözese
Bereits in den Jahren 1977, 1988, 1996, 2004, 2013, 2014 und 2015 ist die Baulast für den Weichtunger Kirchturm Thema eines Schriftwechsels zwischen Markt Maßbach, katholischem Pfarramt und Bischöflichem Ordinariat gewesen, sagt Roland Huth, Justitiar der Diözese Würzburg, auf Anfrage der Redaktion. Ausführlich habe die Diözese 1996 zu besagter Baulast Stellung genommen.
Im September 2013 habe die Marktgemeinde Maßbach die Zuständigkeit für den Kirchturm nach Huths Angaben zwar mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Gremium sich 2004 abschlägig geäußert habe und auch die Rechtsaufsichtsbehörde dem Markt Recht gebe.
Die Äußerungen des Landratsamts seien der Diözese jedoch bis heute nicht bekannt, kontert Huth. „Durchgreifende Argumente, die gegen eine kommunale Turmbaulast sprechen, hat der Markt bisher nicht vorgetragen.“ Von Seiten der Kirchenstiftung Weichtungen und der Diözese Würzburg suche man dennoch keinen Rechtsstreit mit der Kommune, sondern vielmehr „eine die beiderseitigen Interessen widerspiegelnde Finanzierung der Baumaßnahme am Turm“. Man sei sich schließlich darüber im Klaren, so Huth weiter, dass eine Kommune heutzutage solch eine Baulast nicht mehr zu 100 Prozent erfüllen könne. Man habe die Marktgemeinde daher gebeten, die Baulast bei der anstehenden Maßnahme „nach Kräften“ zu erfüllen.