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Bad Kissingen: Kissinger Terrassenschwimmbad: Ab 31. Juli gelten Lockerungen

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Kissinger Terrassenschwimmbad: Ab 31. Juli gelten Lockerungen

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    Die Corona-Regelungen für das Bad Kissinger Terrassenschwimmbad werden ab 31. Juli gelockert.
    Die Corona-Regelungen für das Bad Kissinger Terrassenschwimmbad werden ab 31. Juli gelockert. Foto: Archiv Siegfried Farkas

    Die Stadt Bad Kissingen will einen Teil der Einschränkungen für den Betrieb des Terrassenschwimmbads während der Corona-Pandemie aufheben. Wirksam werden sollen die geplanten Lockerungen ab Freitag, 31. Juli. Hintergrund der jetzt im Stadtrat getroffenen Entscheidung sind die bislang offenbar wegen des Wetters nicht allzu hohen Besucherzahlen des ansonsten so beliebten Freibads.

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