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BAD KISSINGEN: Laudenbach: Weihnachten im Gefängnis

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Laudenbach: Weihnachten im Gefängnis

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    Karl Heinz Laudenbach
    Karl Heinz Laudenbach Foto: Foto: Daniel Karmann/dpa

    Für Karl Heinz Laudenbach erfüllt sich aller Voraussicht nach die Hoffnung nicht, noch vor Weihnachten aus der Haft entlassen zu werden. Beim Oberlandesgericht Bamberg ist das Thema zwar inzwischen angekommen. Bis zu einer Entscheidung in der Sache dürften aber wohl noch ein paar Tage vergehen.

    Wie berichtet, hat zwar die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Schweinfurt die vorzeitige Entlassung des 57-Jährigen ab dem Zeitpunkt bewilligt, zu dem er die Hälfte seiner Strafe verbüßt hat. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Würzburg, die die Ermittlungen gegen den früheren Kissinger Oberbürgermeister führte und auch die Anklage vertrat, gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Deshalb liegt die Angelegenheit jetzt bei dem übergeordneten Gericht in Bamberg.

    Wie ein Sprecher am Montag erklärte, hat das Oberlandesgericht für Stellungnahmen in der Sache jetzt eine Frist gesetzt, die noch bis zum 29. Dezember läuft, also bis Montag nächster Woche. Eine Interpretation, was das bedeute, gab der Sprecher nicht. Doch vor diesem Hintergrund ist, selbst wenn die Bamberger zu Laudenbachs Gunsten entscheiden, mit einer früheren Aussetzung der Strafe kaum zu rechnen.

    Laudenbach war im August vom Landgericht Würzburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden (Vergleiche dazu auch unten stehenden Bericht im Jahresrückblick für die Stadt Bad Kissingen). Seine Anwälte bemühten sich in der Folge um eine vorzeitige Entlassung aus der Haft.

    Frühestmöglicher Zeitpunkt dafür wäre der 5. Dezember gewesen. Wegen der langen Untersuchungshaft vor seinem Prozess, hatte der frühere Kriminaldirektor bis dahin bereits die Hälfte seiner Strafe verbüßt.

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