Nach über zweistündiger Verhandlung wurde ein 35-jähriger Angeklagter vom Bad Kissinger Schöffengericht wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Bilder und Videos in unzähligen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte zuvor ein volles Geständnis abgelegt. Allerdings war die Beweislast auch erdrückend.
Bad Kissingen