Ab sofort ist die Bad Kissinger Fußgängerzone zwischen 18 und 10 Uhr für Radfahrer freigegeben. Am Mittwoch wurde der auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Mobilität im April gefasste Stadtratsbeschluss auch amtlich umgesetzt und entsprechend beschildert. „Die Radfahrer dürfen ab sofort die Fußgängerzone in diesem begrenzten Zeitraum durchfahren, doch nur in Schrittgeschwindigkeit und mit Rücksichtnahme auf die Fußgänger“, heißt es dazu in der Pressemitteilung des Rathauses.
In Anwesenheit einiger Stadträte, Mitglieder der städtischen Arbeitsgruppe Mobilität , Vertreter des Seniorenbeirats, Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Beamte der Polizeiinspektion Bad Kissingen ließ Oberbürgermeister Dirk Vogel ( SPD ) von Florian Röder (Servicebetrieb) das entsprechende Verkehrsschild anbringen. Zwar sei nach wie vor das Schutzbedürfnis vor allem von Senioren und Kindern zu beachten, betonte der Oberbürgermeister. Doch auch die Zunahme des Radverkehrs und die berechtigten Interessen der Radfahrer gilt es zu beachten.
Schneller zur Schule
„Es ist doch unlogisch, dass der Lieferverkehr bis 10 Uhr morgens freie Zufahrt in die Fußgängerzone hat, dies aber den Radlern verboten ist.“ Mit der neuen Regelung werde außerdem Schulkindern ein kürzerer Weg in die Schule ermöglicht.
Eine „gute Botschaft“ nannte es Hermann-Josef Dresbach, Vorsitzender des Seniorenbeirats, dass die Fußgängerzone weiterhin zumindest tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleibt. Hier zählte er als besonders Schutzbedürftige vor allem Senioren, kleine Kinder und in ihrer Bewegung eingeschränkte Reha-Patienten auf. Die nur auf die Abend- und Nachtstunden beschränkte Freigabe für Radfahrer sei für den Seniorenbeirat „ein guter Kompromiss“.
Rücksicht ist immer erforderlich
Auf die unveränderte Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger verwies auch Florian Heuring, Verkehrssachbearbeiter bei der Kissinger Polizeiinspektion. „Dies gilt nach Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt auch in den Stunden zwischen 18 und 10 Uhr.“
Denn in der STVO heißt es ausdrücklich: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ In diesem Sinne meinte Heuring: „Wenn alle diesen Paragraphen beachten würden, wäre für uns alle vieles leichter.“
Sechs Monate bis zum Beschluss
Die zeitlich eingeschränkte Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer geht auf das von Mitgliedern des Stadtrats in der Arbeitsgruppe Mobilität erarbeitete Radwegekonzept zurück, das in den vergangenen Jahren schrittweise erstellt und mehrmals angepasst, aber wegen unzureichender Haushaltsmittel nie umgesetzt wurde.
Die zur Fußgängerzone diskutierten Varianten reichten vom bislang bestehenden grundsätzlichen Verbot für Radfahrer bis hin zur völligen Öffnung. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile wurde der jetzt ausgeführte Kompromiss im Oktober 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und von diesem am 26. April 2023 mehrheitlich beschlossen.
Schnelle Ost-West-Verbindung
Mit der zeitlich begrenzten Freigabe sollte „eine schnelle Ost-West-Verbindung für den Radverkehr entsprechend dem Routennetz geschaffen werden“, heißt es im Pressetext des Rathauses.
Im Sinne einer zügigen Umsetzung dieser Neuregelung werden die bestehenden Verkehrsschilder zunächst nur umgerüstet, teilte das Rathaus mit. Eine einheitliche und gestalterisch ansprechendere Beschilderung soll später noch folgen.
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