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Bad Kissingen: Regierung dagegen: Warum sich der Marken-Discounter im Gewerbegebiet Süd dennoch vergrößern darf

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Regierung dagegen: Warum sich der Marken-Discounter im Gewerbegebiet Süd dennoch vergrößern darf

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    Im städtischen Bauausschuss ging's auch um den Lebensmittelmarkt in der Rudolf-Diesel-Straße in Bad Kissingen.
    Im städtischen Bauausschuss ging's auch um den Lebensmittelmarkt in der Rudolf-Diesel-Straße in Bad Kissingen. Foto: Isolde Krapf

    Der Lebensmitteldiscounter Netto (Sitz Maxhütte-Haidhof) will seine Filiale in der Rudolf-Diesel-Straße in Bad Kissingen vergrößern, und zwar von derzeit 783 Quadratmeter auf 1000 Quadratmeter. Laut bayerischer Baunutzungsverordnung (BauNVO) handelt es sich ab einer Größe von 800 Quadratmetern aber um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, der nur in Kern- oder Sondergebieten erlaubt ist – und das trifft fürs Gewerbegebiet Süd nicht zu.

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