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MÜNNERSTADT: Rentner musste Fehler teuer bezahlen: 1500 Euro für ein altes Luftgewehr

MÜNNERSTADT

Rentner musste Fehler teuer bezahlen: 1500 Euro für ein altes Luftgewehr

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    Doch der Mann muss insgesamt 1500 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen, weil er unerlaubt eine Schusswaffe mit sich geführt hatte.

    Es ist eine Geschichte, wie sie nahezu jedem passieren kann. Er habe, so schilderte der angeklagte Münnerstädter vor Gericht, bei Entrümpelungsarbeiten auf einem seiner Anwesen im vergangenen September ein altes Luftgewehr entdeckt. „Eines, wie man es an jeder Schießbude findet“, so der 66-Jährige.

    Samt Munition ins Auto gepackt

    Was er dann tat, stellte sich als Fehler mit weit reichenden Konsequenzen dar. „Ich habe das Ding samt Munition ins Auto gepackt, um es zu einem befreundeten Büchsenmacher zu bringen“, sagte der Angeklagte.

    Dies hätte er nach bestehender Rechtslage keinesfalls tun dürfen, da er sich so des unerlaubten Führens einer Schusswaffe schuldig machte.

    Beamte entdeckten Waffe

    Kommissar Zufall hatte anschließend dafür gesorgt, dass der Mann in eine Straßenkontrolle der Polizei geriet. Dabei entdeckten die Beamten das Luftgewehr hinter dem Fahrersitz. Weil der Rentner nicht im Besitz eines erforderlichen Waffenscheines war, kam der Fall zur Anzeige.

    Vor dem Richter und dem Staatsanwalt versuchte der Mann nun aufgebracht und händeringend zu erklären, dass er keinerlei Ahnung von Waffen habe. „Ich habe doch überhaupt nichts gemacht!“ Er sei ein unbescholtener Laie und habe niemanden bedroht.

    Waffenfunde der Polizei melden

    Diese Argumentation stieß bei den Vertretern der Justiz jedoch auf taube Ohren. Eindringlich wies der Staatsanwalt den Mann darauf hin, dass er den Waffenfund unbedingt und unverzüglich bei der Polizei hätte melden müssen.

    „Eine Sache von zwei Minuten“, so der Vertreter der Anklage. „Die Polizei hätte Ihnen gesagt, ob und wie sie das Gewehr ordnungsgemäß hätten transportieren dürfen.“

    Vor allem das Vorhandensein der Munition und die nach Rechtslage „schussbereite Lagerung des Gewehrs im Auto“ wurden dem Rentner zum Verhängnis. „Auch fahrlässiges Tun ist strafbar“, sagte der Richter. Unwissenheit schütze nicht vor Strafe.

    Erbost über Höhe der Auflage

    Der Staatsanwalt bot dem Angeklagten schließlich die Einstellung des Verfahrens an – gegen eine Geldauflage von 1500 Euro, die zwei gemeinnützigen Organisationen zugute kommen.

    Über die Höhe der Summe zeigte sich der Rentner vor Gericht allerdings zutiefst erbost. Diese bewege sich jedoch in einem für diesen Fall üblichen rechtlichen Rahmen, so der Richter.

    Vergleichbarer Fund

    Der Fall erinnerte an einen ähnlichen Fund, den ein Kissinger im November 2007 auf seinem Dachboden gemacht hatte (wir berichteten). Er hatte hinter einem Bretterverschlag ein Holster mit Pistole entdeckt und unverzüglich die Polizei verständigt.

    Damit habe er alles richtig gemacht, hatte der Sachbearbeiter für Waffen bei der Polizei Bad Kissingen damals verlauten lassen.

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