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MÜNNERSTADT: Stadt hat Erfolg in jahrelangem Rechtsstreit

MÜNNERSTADT

Stadt hat Erfolg in jahrelangem Rechtsstreit

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    Die Schindbergstraße in Münnerstadt: Im Streit um Anliegerbeiträge für die Sanierung gab der Verwaltungsgerichtshof München jetzt in der Hauptsache der Stadt Münnerstadt Recht.
    Die Schindbergstraße in Münnerstadt: Im Streit um Anliegerbeiträge für die Sanierung gab der Verwaltungsgerichtshof München jetzt in der Hauptsache der Stadt Münnerstadt Recht. Foto: Foto: Michael Petzold

    Gottes Mühlen mahlen langsam, sagt man, die von Verwaltungsgerichtshöfen wohl aber noch ein wenig langsamer. Am Münchner wurde am Donnerstag vergangener Woche ein lange schwelender Streit um Beitragszahlungen zu der vor über zehn Jahren sanierten Schindbergstraße verhandelt und entschieden. Eine schriftliche Begründung liegt zwar noch nicht vor. Doch veröffentlichte das Gericht einen so genanten Tenor, der die grundsätzliche Entscheidung wiedergibt. Demnach hatte die Stadt mit ihrer Berufung im Wesentlichen Erfolg.

    Im Jahre 2009 hatte das Würzburger Verwaltungsgericht in der Sache noch anders entschieden. Geklagt hatten Guido Dünisch und seine Mutter gegen die Höhe seines Beitragsbescheids – als einzige der Anlieger der Schindbergstraße. Damals hatten die Richter ihnen in vielen Punkten Recht gegeben.

    541 000 Euro an Beiträgen

    Dünisch hatte unter anderem gefordert, dass das rund 63 000 Quadratmeter große Firmengelände der damaligen Firma MGlas, jetzt Nipro, in die Berechnungen einbezogen werden müssten. Das hätte die Fläche des Abrechnungsgebietes von rund 77 000 Quadratmeter auf etwa 146 000 erhöht und somit zu einer deutlichen Minderung der Beitragslast der anderen Anlieger geführt. Insgesamt waren 541 000 Euro an Beiträgen gezahlt worden.

    Außer Dünisch und seiner Mutter hätte zwar niemand einen Anspruch auf Neuberechnung gehabt, weil alle Einspruchsfristen längst abgelaufen sind und die Beitragshöhe rechtsgültig ist. Dennoch hätten auch die anderen Anlieger in den Genuss von Rückzahlungen kommen können. Dann nämlich, wenn das Landratsamt Bad Kissingen und die Stadt Münnerstadt die Bescheide aufgehoben hätten. Dies aber wäre eine politische Entscheidung gewesen.

    Der Stadtrat hatte jedenfalls gegen die Entscheidung im Februar 2009 Berufung eingelegt. So landete die Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.

    2009 hatte das Verwaltungsgericht Würzburg das Firmengelände – trotz der dazwischenliegenden Otto-Liebmann-Straße – noch als so genannte Hinterliegergrundstücke bewertet, die auch von der Schindbergstraße aus erschlossen sind. Gleichzeitig hatte es aber auch deutlich gemacht, dass eine höhere Instanz ganz anders urteilen könnte. So ist es jetzt offenkundig auch geschehen.

    In beiden Verfahren waren übrigens Richter vor Ort gewesen, um sich selbst ein Bild der Verhältnisse zu machen.

    Nur wenig erreicht

    „Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“, sagte Dünisch in einer ersten Reaktion gegenüber der Main-Post. So wie sich für ihn die Sache darstellt, hat er im Prinzip sehr wenig Zählbares erreicht. Bevor er über eventuell weitere Schritte nachdenkt, will er jetzt die schriftliche Begründung zu der Entscheidung abwarten.

    Sofern er sie akzeptiert, wird der Streit über eine Straßenbaumaßnahme zu den Akten gelegt. Dieser hatte schon in den 1990er Jahren für viel Wirbel gesorgt. Besonders strittig war, dass ausgerechnet die Schindbergstraße als erste von Münnerstadts Straßen über die so genannte Straßenausbaubeitragssitzung abgerechnet wurde.

    Streitverschärfend kam damals hinzu, dass kurz zuvor im Stadtteil Fridritt die Dorfstraße hergerichtet worden war, ohne dass man dort ähnlich verfahren war.

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