In Bad Kissingen und Bad Reichenhall sei Schwarzvermietung ein Thema, sagt Kurdirektorin Andrea Schallenkammer. Schließlich habe der Staat reagiert und das Kostengesetz geändert. Seit Mai 2006 sind die staatlichen Kurbäder befugt, die Bücher der Übernachtungsbetriebe zu kontrollieren. Das Finanzministerium hält sie sogar dazu an.
Schallenkammer hat diese hoheitliche Aufgabe Manuela Vogler und Michael Glück übertragen. Vogler ist seit 1988 im Gästeservice der Kurverwaltung tätig, Glück kümmert sich seit über 23 Jahren um das Kurtaxwesen. Dennoch ist die Kontrolle der Hotels und Pensionen etwas völlig anderes als das, was sie bislang taten.
„Sonst sind wir eher Dienstleister für die Herbergsbetriebe“, sagt Schallenkammer, „jetzt betreten wir Neuland.“ Zuarbeiten, damit die Betten möglichst voll sind, lautet die eigentliche Devise. Das Gesetz gebe weit reichende Befugnisse, erstmals erhalte die Kurverwaltung Einblick in die Buchungszahlen der Vermieter. Befürchtungen hat die Kurdirektorin deswegen nicht: „Das Verhältnis zu den Betrieben ist partnerschaftlich, wir haben Vertrauen.“ Man setze im Staatsbad auf den Wert der Gästekarte, die es gegen die Entrichtung der Taxe gibt. Die Karte ist Busticket und Frei- beziehungsweise Rabattkarte für kulturelle Veranstaltungen in einem, die Gäste fragten in der Regel danach. Betrügen wird so schwierig für die Vermieter.
Unwohl sei ihr vor dem ersten Besuch schon gewesen, sagt Manuela Vogler. Unberechtigterweise. Die beiden Kurtaxenaußenprüfer, wie Glück und Vogler korrekt genannt werden, wurden „bisher immer sehr freundlich, regelrecht zuvorkommend aufgenommen“, sagt Michael Glück über die ersten drei Besuche in den vergangenen Wochen. Einzelne Vermieter haben Manuela Vogler sogar schon gefragt, wann sie denn jetzt endlich vorbei komme.
„Sehr gelassen“ hätten die Gastgeber auch auf den Beschluss im vergangenen Jahr reagiert, sagt Schallenkammer. Das liegt in ihren Augen auch am Gerechtigkeitssinn: Führen die einen die Taxe korrekt ab, wollen sie, dass es die anderen auch tun.
Zwei Tage wurden Glück und Vogler von gewieften Außendienstlern des Finanzamtes Bad Kissingen und Bamberg für ihre neue Aufgabe geschult. Tricks und Kniffe, wie man erkennt, ob einer betrügt, erläutert. Gezeigt, wie man auf einen Blick sieht, wo nicht korrekt abgerechnet wird. Ist die Buchhaltung unübersichtlich, zieht sich die Kontrolle in die Länge. Für Häuser mit 20 bis 30 Betten haben die Prüfer drei bis vier Stunden veranschlagt, für größere Häuser mehr. Handschriftliche Vermerke in Büchern, Dateien auf dem Rechner, Wandkalender – jeder Vermieter vermerkt seine Buchungen anders. Die Kurtaxenprüfer akzeptieren alles. Einziger Anspruch: Weil die beiden ihren Besuch zwei Wochen im Voraus anmelden, erwarten sie, dass die Unterlagen geordnet sind.
Kontrolliert werden Drei-Jahres-Zeiträume. Welche, halten sich die Prüfer offen. Die beiden treten auf ausdrücklichem Wunsch der Kurdirektorin stets zusammen auf, maximal zehn Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit soll jährlich die Kontrolle beanspruchen.
Gravierende Verstöße haben die beiden Prüfer bei ihren ersten Kontrollen nicht aufgedeckt. Die Kurdirektorin kann sich in Sachen Schwarzvermietung sowieso an keinen einzigen Vorfall in Bad Brückenau erinnern. Und am liebsten wäre ihr, wenn das auch in Zukunft so bliebe. Schließlich müssen die Staatsbäder im Fall des Falles ermitteln, ob ein Verstoß vorsätzlich oder leichtfertig geschah und ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Erst bei vorsätzlichem Verstoß wird der Fall an das Fiskalat des Landesamtes für Finanzen abgegeben.
Was aber auch vorkommen kann, so die Kurdirektorin vielsagend: Dass Häuser zu Gunsten der Kurverwaltung abrechnen – also zu viele Buchungen angeben und damit zu viel Kurtaxe entrichten. Das muss die Kurverwaltung dann zurückzahlen.