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ALTLANDKREIS: Vorschläge für Schöffen gesucht

ALTLANDKREIS

Vorschläge für Schöffen gesucht

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    Heuer findet die Wahl der Schöffen für die Jahre 2014 bis 2018 statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen gleichberechtigt neben Berufsrichtern.

    Das Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Man kann sich auch selbst für das Amt des Schöffen bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen.

    Vorschläge können schriftlich bis zum 28. März bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau eingereicht werden, Sinnaustraße 14a, 97769 Bad Brückenau. Für Interessierte mit Wohnsitz Bad Brückenau und Stadtteilen ist der Ansprechpartner das Bürgerbüro des Rathauses, Marktplatz 2, 97769 Bad Brückenau.

    Für Vorschläge werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort, Straße und Hausnummer und gegebenenfalls frühere Schöffentätigkeiten.

    Nicht als Schöffen amtieren dürfen Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, denen infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter schon aberkannt wurde oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.

    Schöffen sollten bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 70. Lebensjahr.

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