Wegen Volksverhetzung in fünf Fällen hatte sich ein 25-jähriger Angeklagter vor dem Bad Kissinger Amtsgericht zu verantworten. Mit Rücksicht auf sein umfassendes Geständnis und seine psychische Labilität kam er nach nur halbstündiger Verhandlung allerdings mit einer milden Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung und 50 Arbeitsstunden noch gut davon.
Bad Kissingen