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Oberthulba: Oberthulba: Wie flott geht es durch den Ort?

Oberthulba

Oberthulba: Wie flott geht es durch den Ort?

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    Sieben Tage lang wurde die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in der Hammelburger Straße in Oberthulba in beide Richtungen gemessen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Die Messung Richtung Ortsmitte erfasste dabei 5807 Fahrzeuge , die Durchschnittsgeschwindigkeit lag exakt bei 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen bei 72,5 Prozent, wobei die Geschwindigkeitskennzahlen im Messungszeitraum klar erkennen ließen, dass die meisten Überschreitungen im Bereich zwischen 31 und 40 km/h (bei erlaubten 30 km/h) lagen.

    Die Geschwindigkeitsmessungen fanden als offene Messung statt. Überschreitungen von 46,7 Prozent ergab die Messung von der Ortsmitte kommend. Hier stand das Gerät sogar 24 Tage und erfasste 11.003 Fahrzeuge , auch hier lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 30 km/h. "Die gefahrenen Geschwindigkeiten kommen einem scheinbar doch öfter schneller vor als die tatsächlichen", vermutete Alexander Muth. "Da wir keine kommunale Verkehrsüberwachung haben, müssen wir mal einen Blitzer anfordern, der Geldbeutel hat dann den Erziehungseffekt", meinte 2. Bürgermeister Jürgen Kolb zu den Ergebnissen.

    Neue Gebührenordnung

    Ein weiteres Thema der Marktgemeinderatssitzung war die Festlegung der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr. Als örtliche Straßenverkehrsbehörde sei der Markt Oberthulba für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Inanspruchnahme von öffentlicher Verkehrsfläche und für die Erteilung von Erlaubnissen zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund zuständig, erläuterte Geschäftsführerin Nicole Wehner einleitend. Die neue Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sei zum 1. Oktober in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung seien die neuen Regelpläne mit geänderten Restfahrbahnbreiten.

    Oft kommen die Anträge kurzfristig

    Sollte ein Regelplan für die Absicherung von Baumaßnahmen oder Hindernissen auf der Fahrbahn nicht angewandt werden können, müsse ein Beschilderungs- bzw. Umleitungsplan von der Verwaltung erstellt werden, welche oft mit erheblichem Zeitaufwand verbunden seien. Eine weitere Schwierigkeit beim Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen stellten die oft kurzfristig eingereichten Anträge dar.

    Bei einer Gegenstimme beschloss das Gremium den neuen Gebührenrahmen und auch die Zusatzgebühr in Höhe von 25 Euro, wenn der gestellte Antrag nicht bis spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn eingegangen ist. Während Paul Bieber sich an der Zwei-Wochen-Frist störte, verteidigte Götz das Vorgehen. "Wir sind am Ende immer das Nadelöhr", rechtfertigte er. Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund unterscheide man nach geringem und großem Aufwand, brachte Wehner ein. Dabei gehe es um Festumzüge, Märkte, Straßenfeste, sowie um Rad- und Laufsportveranstaltungen. Motorsportveranstaltungen lägen nicht mehr im Genehmigungsbereich der Gemeinde.

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