Bis zu 15 Kubikmeter Bauschutt lagern auf einem städtischen Grundstück – unerlaubt, wie eine Kontrolle des Landratsamtes in der letzten Woche ergab. Städtischer Müll ist es nicht. Ein Landwirt nutzt das Areal wohl schon längere Zeit als Zwischenlager, was aber illegal ist. Die Stadt erfuhr nach eigenen Angaben davon, weil der Umweltreferent, Stadtrat Klaus Schebler, einen Anruf erhalten hatte. Der Müll wurde in Augenschein genommen und die Angelegenheit ans Landratsamt weitergegeben. Denn die Behörde ist im Kreis für die Abfallwirtschaft zuständig.
Das delikate bei dieser Angelegenheit: Es ist die Familie der Reichenbacher Stadträtin Rita Schmitt, die wohl schon seit Jahren das Gelände nutzt, um dort diverse Gegenstände – so Rita Schmitts Aussage auf Anfrage dieser Zeitung – zwischenzulagern. Während Rita Schmitt die Aufregung um das Mülllager als politisch gesteuert ansieht, haben Bürgermeister Helmut Blank und Umweltreferent Schebler wenig Verständnis für eine solche private Deponie, zumal auf städtischem Grund.
Rita Schmitt erklärt, dass der Bauschutt dort nur kurzfristig deponiert sei. Er sollte Stück für Stück nach Strahlungen zur Wiederverwertung gebracht werden, meint Schmitt. Neben dem aktuellen Bauschutt finden sich dort aber auch viel ältere Ablagerungen samt Reifen, Grabstein, Dacheindeckung und Mist, alles auf städtischem Grund, wie Helmut Blank und Klaus Schebler betonen. Ihrer Meinung nach handelt es sich um eine wilde, illegale Müll-Ansammlung.
Normaler Verwaltungsvorgang
Rita Schmitt dagegen sieht die Situation anders. Sie spricht von einem temporären Zwischenlager. Dem Bürgermeister gehe es auch gar nicht um den Lagerplatz. Vielmehr wolle er mit der Anzeige gegen die Familie vor allem sie als Stadträtin treffen. Es ist bekannt, dass Blank und Schmitt im Stadtrat politische Kontrahenten sind. „Sie wollen die Stecknadel finden“, stellt Schmitt fest.
Bürgermeister Helmut Blank wiederum spricht von einem ganz normalen Verwaltungsvorgang. Der Stadt sei das Mülllager gemeldet worden. Der Sache müsse man nachgehen. „Wir wussten da ja noch gar nicht, wer der Verursacher war“. Zuständig sei in solchen Fällen das Landratsamt. Deshalb habe man die Angelegenheit an die Behörde weitergeleitet, damit sie den Verursacher findet. Nicht anders verfahre die Stadt in ähnlichen Fällen, so Blank.
Rita Schmitt glaubt jedoch, dass alles bewusst gesteuert ist. Gleichzeitig gibt sie zu, dass dort schon seit Jahren Dinge gelagert werden. Sie wundert sich, dass ausgerechnet jetzt eine Anzeige kommt. Etwas Unrechtes sieht sie im Lagerplatz nicht. Giftmüll sei schließlich nicht darunter „Wir sind halt vom alten Schlag“, meint sie. Da werde mal was hingefahren und dann wieder weggeholt. Rita Schmitt findet, die Sache wäre in einem Gespräch zu klären gewesen.
Gespräch mit dem Landratsamt
Für Klaus Schebler und Helmut Blank ist der illegale Müllplatz alles andere als in Ordnung. Denn solche wilden Lagerflächen in der Landschaft sind nicht erlaubt. Das betroffene Grundstück liegt an einem Graben, der letztendlich in die Lauer mündet. Ob Bauschutt und sonstige dort gelagerten Gegenstände nicht mehr erlaubte Stoffe enthalten, könne ein Laie gar nicht mehr beurteilen. Verschmutztes Sickerwasser könne auf diesem Weg über diesen Graben direkt in die Lauer gelangen. Rita Schmitt erklärt, dass die Familie in der kommenden Woche einen weiteren Gesprächstermin mit dem Landratsamt hat. Man werde die Sachen jetzt schnell entsorgen, auch diejenigen Materialien, die ursprünglich für das Verfüllen des neuen Reitplatzes gedacht waren. Mittlerweile weiß die Familie auch, dass Bauschutt nicht mehr verfüllt werden darf. Das sei ihr unbekannt gewesen, sagt Schmitt. Jetzt werde alles wie verlangt entsorgt.
Illegale Mülllager gibt es im ländlichen Raum immer wieder, bestätigt das Landratsamt auf Anfrage. Nicht selten bleiben sie lange unentdeckt und werden nur durch Zufall bekannt.
Der Gesetzgeber verbietet grundsätzlich solche Lager. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.