Die Fünfte Strafkammer des Landgerichts verhängte gegen den früherer Bad Neustädter Rathaus-Angestellten Stefan Till eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren plus Geldstrafe. Der mit angeklagte Matthias Johannes, Juniorchef einer Rhön-Grabfelder Baufirma, soll für drei Jahre ins Gefängnis und ebenfalls eine Geldstrafe zahlen. Das Gericht blieb bei beiden Angeklagten jeweils um ein Jahr und drei Monate unter der Forderung der Staatsanwälte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. "Das Gericht hat mit den Freiheitsstrafen deutlich gemacht, dass Korruption kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwer wiegende Straftat zum Nachteil der Allgemeinheit ist", sagte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann.
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