Eine regelrechtes Arsenal illegaler Waffen stellten Coburger Kriminalbeamte bei acht „Waffennarren“ aus dem Raum Coburg, aus Thüringen und Sachsen sicher. Insgesamt bunkerten die Männer in ihren Wohnungen und in Erdbunkern rund 160 illegale Schusswaffen, die zum Teil auch als Kriegswaffen eingestuft sind und horteten die dazugehörige Munition. Gegen einen 63-jährigen illegalen Waffenhändler aus dem Landkreis erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg ein Untersuchungshaftbefehl, der nur gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden im Vorfeld brachte die Coburger Kripo im vergangenen Jahr auf die Spur des 63-jährigen Oberfranken. Der Mann, der bereits im Besitz mehrerer berechtigter Schusswaffen war, geriet rasch unter Verdacht, dass er im Raum Coburg, Thüringen uns Sachsen einen regen Handel mit illegalen Schusswaffen betrieb. Als sich diese Verdachtsmomente bestätigt hatten, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss. Ende November 2013 klickten daraufhin bei dem illegalen Waffenhändler die Handschellen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Mann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den 63-Jährigen, der jedoch außer Vollzug gesetzt wurde.
Weiterführende Ermittlungen und das Geständnis des festgenommen Händlers führten die Ermittler schließlich auch zu seinen Abnehmern. Mit richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen in der Hand suchten die Polizisten in der Folge bei vier Männern aus dem Raum Coburg, bei zwei Sachsen sowie einem Thüringer und einem Oberbayer in deren Wohnungen auf. Unterstützung erhielten die Ermittler bei den Durchsuchungen von Beamten der operativen Ergänzungsdienste aus Coburg, die auch Sprengstoffspürhunde im Einsatz hatten.
Die Polizisten stellten ein ganzes Sammelsurium an Waffen sicher, für welche die Männer keine Erlaubnisse hatten. Dieses beinhaltete insgesamt etwa 160 Lang- und Kurzwaffen mit entsprechender Munition sowie weitere verbotene Gegenstände wie beispielsweise Schießkugelschreiber und nicht zugelassene Böller. Unter anderem entdeckten die Beamten auch vier Schnellfeuerwaffen, die unter des Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Alle Männer müssen sich nun strafrechtlich wegen Verstößen nach Waffengesetz und zum Teil nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz vor Gericht verantworten.