Mit einem Laser-Pointer hat ein 22-jähriger Beifahrer an einem Abend im vergangenen November eine entgegenkommende 53-jährige Autofahrerin in Pfaffendorf geblendet und dadurch schwer an den Augen verletzt. Die Geschädigte erlitt schmerzhafte Netzhautrisse an beiden Augen und leidet bis heute an den Folgen.
Am Freitag musste sich der 22-Jährige aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld deshalb am Amtsgericht Haßfurt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Anwalt verlauten, dass er den Laser-Pointer im Handschuhfach gefunden und ihn ausprobiert hatte. Er habe damit auf Häuser gezielt und könne sich nicht daran erinnern, dass er damit die Geschädigte geblendet habe. Es sei keine Absicht und eine „große Dummheit“ gewesen.
1000 Euro habe er bereits als vorläufiges Schmerzensgeld bezahlt und sich schriftlich bei seinem Opfer entschuldigt.
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Besitz eines Laser-Pointers nicht strafbar sei, aber – im Sinne des Strafrechts – als „gefährliches Werkzeug“ verwendet werden könne.
Die Geschädigte gab im Zeugenstand an, dass sie nach links in ihre Hofeinfahrt abbiegen wollte, als sie aus einem entgegenkommenden Wagen geblendet worden sei. Der Strahl habe sie „voll erwischt“. Sie habe „nur noch grün gesehen“ und das Auto gerade noch im Hof abstellen können.
Die Haustür konnte sie dann schon nicht mehr aufschließen, sondern musste klingeln, um vom Ehemann die Tür geöffnet zu bekommen. Sie habe in der Folge nicht arbeiten können, da ihr nun die Bildschirme zu hell waren. Auch bei Sonneneinstrahlung habe sie Schmerzen in den Augen. Nach Aussage ihres Augenarztes könne es ein Jahr dauern, bis die Netzhautrisse verheilt sind.
Eine andere Autofahrerin bemerkte die grünen Laserstrahlen, die aus dem Fahrzeug kamen. Sie merkte sich das Autokennzeichen und informierte die Polizei, die noch am selben Abend den Fahrer zur Rede stellten und den Laser-Pointer beschlagnahmte.
Ein Beamter der Polizeiinspektion Ebern bestätigte vor Gericht die Gefährlichkeit des Laser-Pointers. Nachdem er ihn konfisziert hatte, habe er den Strahl durchs Fenster hindurch auf eine Hauswand geworfen. Dabei kam es zu einer kurzen Reflexion des Strahls im Fenstergriff. Danach sei er circa 15 Minuten geblendet gewesen.
Da der Angeklagte bislang noch nicht vorbestraft ist, stellte das Gericht das Strafverfahren am Ende ein. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an die Lebenshilfe in Ebern und an die Geschädigte 1000 Euro zahlen, die auf weitere zivilrechtliche Forderungen angerechnet werden können.
Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der 22-Jährige um Haaresbreite um eine Verurteilung herumgekommen sei.