Der 48-jährige Arbeiter war im Januar des vergangenen Jahres mit dem Auto in Ebern unterwegs und war nicht angeschnallt. Eine Polizeistreife hielt den Mann nach einer kurzen Verfolgungsfahrt an einer Tankstelle an. Dort kam es zum Eklat: Wutschnaubend stieg der Angeklagte aus, bedeutete mit der rechten Hand den „Scheibenwischer“ und betitelte die Beamten als „Fatzkes“.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht verlas der Angeklagte mehrere Anträge. Er forderte, die Verhandlung auf einen unbestimmten Termin zu verschieben, da er nicht korrekt zur Verhandlung vorgeladen worden sei. Außerdem sei der Vorsitzende Richter auszutauschen, da er in der Vergangenheit „haltlose Entscheidungen getroffen habe“ und „in einem Rechtsstaat fehl am Platz“ sei. Ihm als Angeklagten seien alle Kosten, die ihm durch die Verhandlung entstanden sind, auf sein Konto zu erstatten und letztlich solle das Protokoll ihm zugesandt werden.
Der Richter versprach, zu einem späteren Zeitpunkt über die Anträge zu entscheiden. So setzte der Angeklagte den Prozess nur unter Protest fort – was er auch der Schriftführerin zu Protokoll gab.
„Ich war durch meine Schwerhörigkeit von der Sonne geblendet“
Angeklagter vor dem Amtsgericht
Den Vorwurf der Beleidigung könne er nicht nachvollziehen, da das Wort „Fatzke“ laut Duden keine Beleidigung darstelle, rechtfertigte sich der 48-Jährige. Wenn überhaupt, dann habe er damit den Besitzer der Tankstelle gemeint, der dabeistand. Auch die „Scheibenwischer“-Bewegung sei keinesfalls als Beleidigung gedacht gewesen. Vielmehr habe er das hinter ihm stehende Fahrzeug zum wegfahren auffordern wollen. Dass es sich dabei um ein Polizeifahrzeug handelte, habe er nicht sehen können. „Ich war durch meine Schwerhörigkeit von der Sonne geblendet“, sagte er. Deswegen habe er zuvor auch das „Blaulicht nicht hören können“.
Die beiden Polizeibeamten erzählten, der Angeklagte sei aggressiv und provozierend aufgetreten und dass beinahe zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen wäre. Der „Scheibenwischer“ sei eindeutig gegen sie gerichtet gewesen, ebenso der Ausdruck „Fatzkes“. Außerdem verweigerte er Angaben zu Name und Beruf. Dies setzte der Angeklagte auch vor Gericht fort. Auf die Frage des Richters nach seinem Einkommen antwortete er: „Ich verdiene genug zum Leben.“ Die Frage, was seine Ehefrau verdiene, beantwortete er mit „die verdient so viel wie ich“. Bereitwillig gab er dagegen Auskunft, dass er vier Kinder von zwei Frauen habe, 30 000 Euro Schulden und einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt habe.
Nachdem der Vorsitzende Richter die Anträge des Angeklagten abgelehnt hatte, verlas er die Vorstrafen des Angeklagten, sieben an der Zahl, die quer durch das Strafgesetzbuch gehen.
In seinem Plädoyer beantragte der Beschuldigte Freispruch. Zwei wichtige Entlastungszeugen seien nicht gehört worden und die Aussagen der Polizeibeamten stünden „auf wackligen Füßen“. Der Richter ging darauf nicht ein, er verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen ? 30 Euro.