Die Sitzung des Eltmanner Stradtrats begann mit einer Ortseinsicht an einem künftigen Wohn- und Geschäftshaus in der Kleinhenzstraße, weil hier über die Zulässigkeit eines Dachflächenfensters beschlossen werden musste. Das Dachflächenfenster widerspricht der Altstadtsatzung, die eine Kombination von Gauben und Flächenfenstern ausschließt. Auch wenn im Gremium allerhand Verärgerung herrschte, dass die Planung dieses Hauses während des Baus immer wieder verändert wurde und der Stadtrat darüber entscheiden musste, wurde dem Tekturantrag zugestimmt.
Eltmann