Mama“ – welche Mutter freut sich nicht, wenn ihr Kind das erste Mal dieses einfache Wort zu ihr sagt. Für Pflegemütter (ebenso Pflegeväter) ist das alles viel komplizierter, oft belastend. Wenn das Kind, das sie im Auftrag der Behörden großziehen, sie mit „Mama“ oder „Papa“ anspricht, dann mag das dem Gefühl nach stimmen – juristisch betrachtet, bleibt das Sorgerecht fürs Kind bei den leiblichen Eltern. Nur ein Richter kann es ihnen entziehen. Die Vormundschaft über das Pflegekind übernimmt in der Regel das Jugendamt. Die Selbsthilfegruppe „Pfad für Kinder“ im Haßbergkreis setzt sich auf Seiten der Pflegeeltern dafür ein, dass in diesem Dreiecksverhältnis zwischen Pflegeeltern, Behörden und Herkunftsfamilien das Wohl der Pflege- und Adoptivkinder nicht zu kurz kommt.
KREIS HASSBERGE