Am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen hatte der Angeklagte (23) behauptet, er habe nicht gewusst, dass die Klangverstärker, die er für einen Freund verkauft hatte, von eben diesem gestohlen worden waren. Aus diesem Grund fand nun eine Fortsetzungsverhandlung beim Amtsgericht statt, zu der dieser – bereits rechtskräftig verurteilte – Dieb als Zeuge vorgeladen wurde. Seine Antwort auf die entscheidende Frage, ob sein Kumpel gewusst habe, dass es sich um Diebesgut gehandelt hatte, kann man in einem kurzen Satz zusammenfassen: Vielleicht ja, vielleicht aber auch nein.
Haßfurt