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Landkreis Haßberge: Amtsgericht: Kannte der Angeklagte die Herkunft der Ware?

Landkreis Haßberge

Amtsgericht: Kannte der Angeklagte die Herkunft der Ware?

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    Vor dem Amtsgericht in Haßfurt musste sich am Mittwoch ein junger Mann verantworten, der gestohlene Waren im Internet verkauft hatte. Ob er deren Herkunft kannte, soll das Verfahren ans Licht bringen, das am 18. November fortgesetzt werden wird.
    Vor dem Amtsgericht in Haßfurt musste sich am Mittwoch ein junger Mann verantworten, der gestohlene Waren im Internet verkauft hatte. Ob er deren Herkunft kannte, soll das Verfahren ans Licht bringen, das am 18. November fortgesetzt werden wird. Foto: Jochen Reitwiesner

    Der Angeklagte (23) will nie gewusst haben, dass die Klangverstärker, die er für einen Freund verkaufte, von eben diesem gestohlen worden waren. Immer habe er geglaubt, dass dieser als Mitarbeiter einer namhaften Musikfirma sogenannte "B-Ware" günstig legal erworben hätte. Diese Behauptung im Verfahren vor dem Haßfurter Amtsgericht konnte am ersten Verhandlungstag weder bewiesen noch widerlegt werden. Um die Sache endgültig aufzuklären, wurde ein Fortsetzungstermin festgelegt, zu dem der damalige Dieb als Zeuge geladen wird.

    Verkäufe für Freunde und Bekannte

    Was war passiert? Der inzwischen in Würzburg lebende Angeklagte war mit einem Mitarbeiter der genannten Musikfirma befreundet. Dieser Beschäftigte war als Gabelstaplerfahrer tätig und arbeitete häufig in der Nachtschicht. Dabei nutzte er immer wieder die Gelegenheit und betätigte sich als Langfinger. Er zweigte jeweils einzelne Verstärker aus dem Lager ab, steckte die Geräte in seinen Rucksack und nahm sie mit nach Hause. Doch das Risiko, das Diebesgut selber online anzubieten, war ihm zu hoch. Deshalb organisierte er die Verkäufe über verschiedene Freunde und Bekannte, denen er jeweils eine "Verkaufsprovision" von 50 Euro versprach.

    Der Verkaufsprozess selber lief dann folgendermaßen ab: Der Dieb schickte seinem jeweiligen "Strohmann" Fotos von der gestohlenen Ware und gab an, dass dieser in die Online-Anzeige "Neu und ungebraucht, habe es als Geschenk erhalten und benötige es nicht mehr" schreiben sollte. Auf diese Weise bot der Angeklagte von Juli bis September 2018 auf der Onlineplattform "ebay-Kleinanzeigen" nacheinander vier digitale Klangverstärker an. Sobald ein Käufer gefunden und dieser das Geld an den Anbieter – also den Angeklagten – überwiesen hatte, verpackte der Dieb die gestohlene Ware und schickte sie an den gutgläubigen Erwerber. Der Beschuldigte wiederum leitete sodann den erhaltenen Kaufpreis an den Dieb weiter, abzüglich seiner Provision von 50 Euro.

    Nur ein vermeintliches Schnäppchen

    Der Neupreis für diese Teile liegt bei etwa 700 Euro. Bei der Auktion gab es die Geräte jeweils für einen Betrag zwischen 400 und 500 Euro. Einer der damaligen Käufer, ein Musiker vom Untermain, schilderte vor Gericht den Ablauf. Er bestätigte, dass der Verstärker, den er im September 2018 gekauft hatte, in der Originalverpackung geliefert worden war und einwandfrei funktionierte. Ein halbes Jahr später, im Frühjahr 2019, erlebte er dann eine böse Überraschung. Die Polizei meldete sich und erklärte ihm, dass er Hehlerware erworben hätte. Er musste aufs Polizeipräsidium und das Gerät abgeben. Mit der polizeilichen Bestätigung erhielt er anschließend vom Bezahldienstleister PayPal sein Geld zurück.

    Drei dicke Aktenordner

    Dass sich die ganze Angelegenheit ziemlich kompliziert darstellt, wurde klar, als die in dieser Sache ermittelnde Polizeibeamtin in den Zeugenstand trat. Sie erschien mit drei prall gefüllten Aktenordnern, in denen die jeweiligen Vorgänge dezidiert aufgelistet waren. Im weiteren Verlauf erfuhr man, dass sich zwischenzeitlich der Dieb vor dem Amtsgericht in Bamberg verantworten musste. Er hatte dort alles gestanden und war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

    Bei der Auswertung der Handys aller Beteiligten konnte die Polizei keine eindeutigen Belege dafür entdecken, dass der Dieb als Schlüsselfigur und der Angeklagte als "Mittäter" von vornherein unter einer Decke gesteckt hatten. Von daher hielt es Strafrichterin Kerstin Leitsch für unentbehrlich, den Dieb als Zeugen vorzuladen und persönlich zu befragen. Das soll bei dem Fortsetzungstermin am Nachmittag des 18. November geschehen.

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