Mit dieser Wendung hatte der Angeklagte wohl nicht gerechnet: Am 19. Mai vergangenen Jahres hatte ein 39-jähriger Angestellter aus dem Maintal gegen seinen Ehemann und andere Personen Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt. Sie, so sein Vorwurf, sollen damals die gemeinsame Wohnung ohne sein Einverständnis leergeräumt haben. Doch dieser Schritt ging nach hinten los. Denn der angezeigte Ehemann stellte seinerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen seinen Noch-Lebenspartner. Der erhielt in der Folge einen Strafbefehl - und legte Einspruch ein.
Haßfurt