Fast 10 600 Euro an Sozialbeiträgen blieb ein Gastronom aus dem Landkreis Haßberge von 2015 bis 2019 laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schuldig. In dieser Zeit beschäftigte er drei Angestellte, zum Teil, ohne alle Arbeitsstunden korrekt abzurechnen. Er erhielt einen Strafbefehl über 3200 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb musste sich der 65-Jährige am Donnerstag am Amtsgericht wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 73 Fällen verantworten.
Haßfurt