Strafrichterin Kerstin Leitsch verhehlte am Ende der Verhandlung nicht, dass der Verurteilte einen vernünftigen Eindruck auf sie gemacht und sich wie ein anständiger Mensch verhalten habe. Tatsächlich hatte der 31-jährige Mann alle an ihn gerichteten Fragen ruhig beantwortet. Und doch handelt es sich bei ihm um denjenigen, der im letzten Jahr am Muttertag ausrastete und seine drei Jahre ältere Schwester brutal ohrfeigte und sie und seinen Schwager beschimpfte. Dafür muss der vorbestrafte Facharbeiter nun eine Geldstrafe von 6000 Euro bezahlen.
Am 10. Mai vergangenen Jahres besuchten der Beschuldigte und seine Schwester, jeweils mit ihrer Familie, die gemeinsame Mutter, die im selben Dorf wohnt. Dabei ging es schon nicht harmonisch zu, wie die Schwester im Zeugenstand berichtete. Je mehr ihr Bruder im Laufe des Nachmittags und des Abends getrunken hätte, desto mehr sei er verbal ihr gegenüber ausfällig geworden, erinnerte sie sich.
Mit dem ausgestreckten Finger gegen den Brustkorb
Die Schwester erzählte weiter, dass die Situation letztendlich erst eskaliert wäre, als der Besuch bei den Eltern schon beendet und die Geschwister zu Hause waren. Sie sei etwa eine halbe Stunde daheim gewesen, es muss gegen 20.30 Uhr gewesen sein, als ihr nur wenige Schritte entfernt wohnender Bruder an Fenster und Tür rüttelte. Als sie dann öffnete und ihm gegenüberstand, habe er sie mehrfach aggressiv angeschrien: "Hast du mich als Kind vergewaltigt?" Dabei, so der Schwager des Angeklagten, habe der Beschuldigte etliche Male mit dem ausgetreckten Finger heftig gegen den oberen Brustbereich der Schwester gestoßen. Und dann verlor er vollends die Kontrolle. "Er hat mir eine gedonnert, dass ich an die Wand geflogen bin", sagte die Geschlagene.
Schließlich verließ er wütend den Tatort und beleidigte den Schwager im Gehen mit den unflätigen Ausdrücken. Für den Schwager war das Maß voll und er verständigte die Polizei. Als die Beamten den Täter kurz nach 21 Uhr ins Röhrchen pusten ließen, zeigte sich ein Wert von ca. 1,6 Promille. Am Tag nach der Attacke begab sich die Schwester in ärztliche Behandlung. Die Schmerzen und das Schwindelgefühl, sagte sie, seien nach einigen Tagen abgeklungen. Von der Vorsitzenden gefragt, wie es zu dieser Entgleisung kommen konnte, antwortete der geständige Angeklagte, dass er damals – auch vom anstrengenden Schichtdienst – völlig gestresst gewesen sei.
Schwester erwirkte in der Zwischenzeit Kontaktverbot
Kurz nach diesem Vorfall erwirkte die Schwester ein Kontaktverbot im Rahmen eines Gewaltschutzbeschlusses. An dieses Kontaktverbot, betonte Rechtsanwältin Kerstin Rieger, habe sich ihr Mandant seitdem strikt gehalten. Die Verteidigerin äußerte die Ansicht, dass die Straftat nur durch die alkoholbedingte Enthemmung des Mannes nachvollziehbar sei.
Vor Gericht ist der Mann kein Unbekannter. Vor einigen Jahren wurde er dabei erwischt, wie er mit Rauschgift handelte und Drogen aus Tschechien ins Land schmuggeln wollte. Die dafür ausgesprochene Haftstrafe wurde ihm größtenteils erlassen, weil er eine Therapie gegen seine Drogensucht erfolgreich absolvierte. Die letzte Verurteilung ist immerhin schon fast sechs Jahre her. Damals schlug er – ebenfalls schwer alkoholisiert – aus Eifersucht beim Zeiler Weinfest einem anderen Mann einen Tonkrug an den Kopf und kassierte dafür eine elfmonatige Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte war die letzten Jahre straffrei
Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er die letzten Jahre straffrei durchs Leben gegangen sei. Trotzdem forderte sie eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Dieser Auffassung schloss sich auch das Gericht an und verhängte 120 Tagessätze á 50 Euro.
Die Richterin hielt dem Verurteilten zugute, dass die Tat im Kontext eines Familienkonfliktes geschah, der sich jahrelang hingezogen hatte. Außerdem habe sich die familiäre und berufliche Situation des Mannes stabilisiert und sei als positiv zu bewerten. Von Seiten der Verteidigung wurde das Urteil angenommen, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, ist offen.
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