Rechtsanwalt Alexander Wessel vertrat als Pflichtverteidiger einen 23-jährigen Asylbewerber. In seinem Plädoyer sprach er von einer "Tragödie". Damit beschrieb er die Straftat seines Mandanten, der nach Wessels Worten "von Hunger getrieben" an einem einzigen Tag zweimal in Supermärkten Lebensmittel gestohlen hatte. Dass es aber überhaupt so weit gekommen war, dafür gab Richter Patrick Keller eindeutig dem jungen Algerier die Schuld. Unter Berücksichtigung der Vorstrafen verurteilte er ihn zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.
Haßfurt