Die Angeklagte war Geständig. Allerdings ging es vor Gericht aufgrund ihrer psychischen Erkrankung um die Frage, ob sie zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war.
Ein anscheinend ganz gewöhnlicher Fall des Diebstahls wurde kürzlich beim Haßfurter Amtsgericht verhandelt: Eine 59-Jährige hatte in einem Supermarkt 50 Lose der Marke "Extra Gehalt" im Wert von 150 Euro gestohlen. Der Fall ist insofern außergewöhnlich, als die Angeklagte wegen psychischer Erkrankungen mehrfach stationär in der Psychiatrie war – unter anderem wegen Kleptomanie, was man landläufig als "Stehlsucht" oder "Stehltrieb" bezeichnet. Strafrechtlich führte dieser Sachverhalt zu einer verminderten Schuldfähigkeit, was wiederum eine reduzierte Strafe nach sich zog. Der Diebstahl der einschlägig vorbestraften Frau aus dem Maintal wurde mit einer Geldstrafe von 1350 Euro geahndet.