In gar nicht so wenigen Beziehungen gehören üble Ausdrücke, Beschimpfungen, Drohungen oder gar Handgreiflichkeiten zum Alltag. Bekommt die Polizei durch Dritte Wind davon, kann das Ganze strafrechtliche Folgen haben. Wenn aber derartige Bedrohungen weder ernst gemeint sind noch so aufgefasst werden, ist das keine Sache für die Strafjustiz. Dies wurde bei der jüngsten Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht deutlich. Obwohl ein 37-Jähriger zugab, betrunken und im Affekt zu seiner Lebensgefährtin "Ich bring dich um!" gesagt zu haben, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Haßfurt