Wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittel mussten sich zwei erwachsene Brüder aus einer Stadt im nördlichen Landkreis Haßberge verantworten. Die Verhandlung gestaltete sich relativ schwierig, da die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten von den Angeklagten nicht eingeräumt wurden. Gegen Strafbefehle war Einspruch eingelegt worden.
Haßfurt