Zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu 60 Euro, also 2100 Euro, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 55-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Damit war der Angeklagte noch gut bedient – denn auch eine Haftstrafe stand gegen ihn im Raum.
Haßfurt