Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der 47-Jährige legte Einspruch ein und musste sich daher am Freitag am Amtsgericht verantworten. Zusammenleben trotz TrennungAm 14. Oktober vergangenen Jahres hatte die Justiz gegen ihn einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt. Dieser verbietet dem Mann, sich seiner Ex-Frau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen.
Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: Wenn ein Streit am Frühstückstisch eskaliert
Erst flogen beim Frühstück Worte, dann ein Messer und am Ende kam die Polizei. Warum die Angelegenheit letztlich vor Gericht landete.
