Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der 47-Jährige legte Einspruch ein und musste sich daher am Freitag am Amtsgericht verantworten.
Haßfurt