Ob, wie von der Staatsanwältin vorgetragen, ein 19- jähriger Lagerarbeiter einem 66-jährigen Rentner einen heftigen Schlag in den Nacken verabreicht hat, ließ sich am Amtsgericht nicht zweifelsfrei klären. Ein eindeutiger Tatnachweis, so Richter Patrick Keller, könne nicht geführt werden. Deshalb stellte er das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Heranwachsenden ein.
Haßfurt