Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Königsberger Friedhofssatzung aktualisiert. Es galt dabei, die neue Bestattungsform Urnengräber zu berücksichtigen.
Dazu wurde ausgeführt, dass der immer stärker nachgefragten Bestattungsform in einem Urnengrab die Stadt mit der bestehenden Friedhofssatzung nur zum Teil nachkommen könne.
Die momentan noch bestehende Regelung zur „Stilllegung“ des alten Friedhofs solle aber baldmöglichst geändert werden.
Naturnaher Bereich
Denn gerade dort könne in einem abgeschlossenen und sehr naturnahen Bereich ein neuer Ansatz für verschiedene Arten der Urnenbestattung umgesetzt werden. Dazu müsse aber die bestehende Satzung aus dem Jahr 1979 samt der Änderung aus dem Jahr 1985 den neuen Verhältnissen angepasst werden.
Bürgermeister Claus Bittenbrünn stellte einen Vorschlag für die neue Satzung vor. Der beruht auf einem Satzungsvorschlag des Bayerischen Gemeindetages. Demnach werden die neuen Bestattungsformen aufgenommen, der Inhalt wird den modernen Verhältnissen angepasst. So gibt es neue Möglichkeiten der Urnenbestattung.
Baumgrabstätten
Als da sind: Urnenwiesengrabstätten, Baumgrabstätten oder anonyme Urnenwiesengrabstätten. Neu aufgenommen wurde auch, dass die Gesamtfläche eines Grabes nur bis zu 50 Prozent mit Grabplatten bedeckt werden darf.
Die ausführlich erörterte Satzung wurde vom Gremium gebilligt vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung des Gesundheitsamtes.
In einer der nächsten Stadtratssitzungen wird dem Gremium dann eine an die neue Satzung angepasste Beitrags- und Gebührensatzung vorgestellt werden.