Mit einem verlockenden Angebot wurde eine Apothekerin aus dem Maintal im März 2010 geködert. Für 19 Euro im Monat sollte sie einen Beamer in ihrer Apotheke für ein Jahr testen. Mit dem „von der NASA mitentwickelten Hochleistungsgerät“ könne sie Werbebilder „in Farbe“ auf eine Projektionsfläche in ihrem Schaufenster projizieren, versprach ihr eine heute 59 Jahre alte Geschäftsführerin einer Elektronikfirma aus Berlin.
Das Gerät sei nicht „ladenüblich“ und nicht im Internet erhältlich. Etliche Einzelhandelsgeschäfte würden sich „darum reißen“ versprach sie vollmundig. Die 38-jährige Pharmazeutin ließ sich auf den Deal ein. Sie unterschrieb mehrere Schriftstücke, darunter einen Leasingvertrag, mit dem der insgesamt 10155 Euro teure Beamer bezahlt werden sollte - mit einer Leasingrate von monatlich 223 Euro. Vertraglich wurde außerdem vereinbart, dass die Apothekerin nicht nur Werbung in eigener Sache macht, sondern auch ein Werbebild der Elektronikfirma im regelmäßigen Rhythmus ausstrahlt.
Dafür sollte die Apothekerin der Elektronikfirma eine Rechnung stellen, sodass die monatliche Belastung auf rund 19 Euro gedrückt würde. Doch daraus wurde nichts. Die erste Rechnung über 1455 Euro für ausgestrahlte Werbung wurde ihr noch bezahlt. Die zweite bereits nicht mehr. Auf Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, sie habe die Werbung nicht ausgestrahlt und habe zudem die Rechnung „nicht rechtzeitig gestellt“. Daraufhin kündigte die Pharmazeutin den Vertrag schriftlich bei der Geschäftsführerin der Firma.
Doch dies war nicht so einfach möglich. Die Apothekerin hätte zunächst den Beamer bei der Leasinggesellschaft ablösen müssen, um Eigentümerin des Gerätes zu werden. Erst dann hätte sie den Beamer zurückgeben können und die vereinbarte Übernahmesumme zurückerhalten, meinte die 59-Jährige Geschäftsführerin auf der Anklagebank.
Die Apothekerin zahlte zwar die Ablösesumme von rund 7500 Euro an die Leasinggesellschaft. Auf dem teuren Gerät blieb sie jedoch sitzen, da die Frist, in der sie es zurückgeben konnte, überschritten war. „Ich habe das Kleingedruckte zu spät gelesen“, gestand sie dem Gericht im Zeugenstand ein. Sie habe insgesamt knapp 8000 Euro für den Beamer mit einem Ladenpreis von 2311 Euro bezahlt. „Teures Lehrgeld“ meinte sie.
Er sei unpraktisch und sie habe eine extrem hohe Stromrechnung gehabt. Sie würde ihn deshalb nicht mehr benutzen. Der Fall ist einem Kommissar der Kriminalpolizei Dresden, der als Zeuge aussagte, nicht unbekannt. Er bearbeite 151 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs mit sogenannten „business-beamern“.
Drei der Fälle stünden im Zusammenhang mit der Ex-Firma der Angeklagten, die im Jahr 2012 Insolvenz anmeldete. Trotzdem stellte das Gericht das Verfahren ein, da die Angeklagte die Apothekerin bei Vertragsabschluss auf das Kleingedruckte hingewiesen hatte. Den Strafbefehl mit 200 Tagessätzen muss die nach eigenen Angaben mittellose Frau aus dem Raum Dresden nicht zahlen.