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HAßFURT: Beim Einbruch die Geldkassette nicht gefunden

HAßFURT

Beim Einbruch die Geldkassette nicht gefunden

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    Die Amtsrichterin, zwei Schöffen, der Staatsanwalt, der Pflichtverteidiger, der Protokollführer, etliche Zeugen, alle waren da – nur die Hauptperson fehlte: Der 68-jährige Angeklagte war zu dem Verhandlungstermin beim Amtsgericht einfach nicht erschienen.

    Meistens wird in solchen Fällen ein neuer Termin angesetzt, aber diesmal wählten die Juristen einen anderen Weg: Auf Antrag des Staatsanwalts erließ die Strafrichterin Ilona Conver einen Strafbefehl über ein Jahr Freiheitsstrafe und 2700 Euro Geldstrafe wegen eines versuchten besonders schweren Falls des Diebstahls.

    Tatnacht im Mai 2012

    Bei der Verhandlung sollte aufgeklärt werden, was sich in der Nacht des 10. Mai 2012 – es war ein Donnerstag – im Haßfurter Stadtteil Sylbach abgespielt hatte. In dem kleinen Ort stellte man damals erschrocken fest, dass offenbar in der Nacht irgendjemand in den Geschäftsraum eines Versicherungsbüros eingebrochen war. Die Schränke standen offen und waren durchwühlt, aber es fehlte nichts. Der Einbrecher hatte die Geldkassette in einer Schublade nicht gefunden und war ohne Beute wieder abgezogen. Nur an dem aufgehebelten Fenster zum ebenerdigen Büro hinterließ er einen Schaden von 1000 Euro.

    Als der Eigentümer die „Bescherung“ sah, alarmierte er sofort die Polizei. Vor Ort führten die Beamten eine Spurensicherung durch. Dabei fanden sie am Einbruchsfenster DNA-Spuren und Haare. Das DNA-Muster gaben die Spezialisten in ihre Datenbank im PC ein – und landeten einen Treffer. Die Spur führte zu einem vielfach vorbestraften Mann, der aufgrund seiner vorherigen Straftaten erkennungsdienstlich behandelt worden war. Die Suche nach seinem Wohnort aber gestaltete sich schwierig, weil der mutmaßliche Einbrecher, obwohl er deutscher Staatsbürger ist, in Tschechien lebt.

    Vor diesem Hintergrund beantragte der Vertreter der Anklage einen Strafbefehl, der nun dem Vorbestraften zugeschickt wird. Falls der Beschuldigte fristgerecht gegen diesen Strafbefehl Einspruch erheben sollte, muss nochmals ein Verhandlungstermin angesetzt werden. Und falls er dann wieder fehlten sollte, könnte das Gericht den Einspruch zurückweisen und der Strafbefehl wäre rechtskräftig.

    Fazit: Als Angeklagter bei einem Gerichtstermin unentschuldigt zu fehlen, ist keine gute Idee. Rechtsanwalt Horst Soutschek als „alter Hase“ betonte, dass man damit in aller Regel die Sache schlimmer mache, als sie ohnehin schon sei. Wenn erst mal ein richterlicher Haftbefehl erlassen ist, wird man fast hundertprozentig irgendwann erwischt. Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal langsam, aber auch hier gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

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