Ein Vierteljahrhundert waren sie konstant geblieben. Ab August steigen die Friedhofsgebühren. Und das deutlich. Ohne Gegenstimme passierte die neue Gebührenordnung den Stadtrat. Bis ins Detail sind darin Leistungen rund um die Bestattung auf den zehn Friedhöfen der Stadt und seiner Stadtteile geregelt.
Angemahnt wurde eine neue, kostendeckende Gebührenordnung von der örtlichen Rechnungsprüfung schon seit geraumer Zeit, berichteten Bürgermeister Wolfgang Borst und Andreas Dellert von der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim auf der Sitzung des Stadtrats.
Jährliche Defizite
Warum, das verdeutlichten Zahlen, die Borst und VG-Kämmerer Georg Metzger nannten: rund 25 000 bis 30 000 Euro betrug das jährliche Defizit im Bestattungswesen, so Borst auf Nachfrage von Burkard Mantel und Alexander Bergmann. Auf 52 000 Euro bezifferte Metzger auf Nachfrage von Philipp Schubart allein die Arbeitsleistungen, die Mitarbeiter des Bauhofs für Arbeiten rund um die Friedhöfe tätigen.
Dass eine neue Gebührensatzung kommen würde, war klar, nachdem der Stadtrat bereits im Februar dieses Jahres eine neue Friedhofssatzung beschlossen hatte. Die Gebührensatzung orientiert sich laut Dellert an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, angepasst an Hofheimer Verhältnisse.
Vorgabe: Die verschiedenen Gebührensätze wurden jeweils kostendeckend kalkuliert. Und so ergab sich, dass sie die Gebühren nach 25 Jahren nahezu verdoppeln, jedoch im Bereich von Kommunen liegen, die in den vergangenen Jahren ebenfalls Gebührenanpassungen vorgenommen hatten, so Andreas Dellert.
Abkehr von pauschalen Gebühren
Betrug etwa bislang die Grabnutzungsgebühr für 25 Jahre Ruhefrist bei einem Einzelgrab 650 Mark und für das Doppelgrab 1300 Mark, werden ab 1. August 725 Euro für das Einzelgrab und 1400 Euro für die Doppelgrabstätte zu bezahlen sein. Eine weitere Änderung: die Gebühr für die Leichenhausbenutzung einschließlich der Aussegnungshalle wurde bislang pauschal mit 100 Mark bei Särgen und 50 Mark bei Urnen berechnet. Die Leichenkühlvitrine kostete pauschal 100 Mark. In Zukunft beträgt die Gebühr für die Benutzung des Aufbewahrungsraums im Leichenhaus pro angefangenem Benutzungstag 98 Euro. Auch die Benutzung der Leichenkühlvitrine wird pro angefangenem Benutzungstag berechnet – mit 35 Euro. Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle beträgt 100 Euro.
Wie Andreas Deller die neue Satzung weiter erläuterte, ist eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für fünf Jahre möglich. Für Grabstätten mit Grabmalen, die unter dem besonderen Schutz der Stadt oder Gemeinde stehen, werden keine Grabnutzungsgebühren für eine Verlängerung erhoben.
Detaillierte Gebührenvorgaben
Detaillierte Gebührenvorgaben sind in der neuen Satzung aufgeführt, so unter anderem auch für das Anlegen von sogenannten Streifenfundamenten, auf denen dann die Grabmale aufgestellt werden (265 Euro), oder aber für den Transport von Urnen oder Särgen auf dem Friedhof. Ob dann auch Gebühren anfallen, wenn etwa, wie es in Eichelsdorf und anderen Ortschaften der Fall ist, Leute aus der Gemeinde den Sarg zum Grab tragen, wollte Judith Geiling wissen. Eigentlich wäre dies eine hoheitliche Aufgabe, aber hier greife eine Ausnahme und es würden keine Gebühren verrechnet, wenn ein Bestattungsinstitut mit dabei wäre.
Unterstützung für Bauhof
Wie denn die Bürger über die neuen Gebühren informiert würden, wollte Alexander Bergmann wissen. Dies geschehe über eine Bekanntmachung durch die Presse. Wenn nun die Gebühren deutlich erhöht werden, dann würden wohl auch bei den Menschen die Ansprüche an die Sauberkeit auf den Friedhöfen steigen, so Burkard Mantel. Wie dem Rechnung getragen werde, wollte er wissen.
Derzeit laufen Vorstellungsgespräche, um das Team des Bauhofs zu verstärken, so Borst. Dennoch: die Stadt müsse sich um zehn Friedhöfe kümmern, die Pflege benötigen, das sei eine „Herausforderung“. Die städtischen Mitarbeiter hätten da „gut zu tun“. Gut sei es deshalb auch, dass es immer auch örtliche Unterstützung gebe, sonst wäre das alles nicht machbar.