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Haßfurt: Betrunken, ohne Lappen und mit Mamas Auto unterwegs

Haßfurt

Betrunken, ohne Lappen und mit Mamas Auto unterwegs

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    Ein junger Mann aus dem Landkreis Haßberge fuhr im August vergangenen Jahres mit dem Auto seiner Mutter. Er war betrunken und hatte keinen Führerschein. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe sowie 15 Monate Führerscheinentzug. 
    Ein junger Mann aus dem Landkreis Haßberge fuhr im August vergangenen Jahres mit dem Auto seiner Mutter. Er war betrunken und hatte keinen Führerschein. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe sowie 15 Monate Führerscheinentzug.  Foto: Andrey Popov/Thinkstock

    Was sich der Angeklagte (19) im Laufe des Sommerabends am 26. August letzten Jahres leistete, passt sprichwörtlich gesprochen auf keine Kuhhaut. Ohne Führerschein setzte er sich betrunken hinter das Steuer des VW Polo, der seiner Mutter gehörte. Als sein gleichaltriger Kumpel ihm den Autoschlüssel abnehmen wollte, schlug er dem ins Gesicht. Für diese Körperverletzung kassierte er kurz vor Weihnachten eine Geldstrafe von 1750 Euro. Offen war aber noch die Fahrt ohne Führerschein im betrunkenen Zustand. Deswegen saß er nun schon wieder auf der Anklagebank. Abermals muss er tief in die Tasche greifen: Die Geldstrafe beträgt diesmal 1500 Euro. Und er muss für mindestens 15 Monate auf den Führerschein verzichten.

    Der Angeklagte hüllte sich in Schweigen

    Für den verstockt und unbeteiligt wirkenden Angeklagten, der – wie schon bei der Verhandlung kurz vor Weihnachten – wieder keine Angaben zum Tathergang machte, war dieser Augustabend ein einziges Fiasko. Ob er sich mit seiner "Blockadehaltung" beim Gericht einen Gefallen tat, darf bezweifelt werden. Als Angeklagter hat er zwar nach deutschem Recht die Möglichkeit, sich in Schweigen zu hüllen. Allerdings vergab er dadurch die Chance, eventuell entlastende Gesichtspunkte vorzutragen und dadurch Strafmilderung zu erreichen. Durch die Zeugenaussagen des zuständigen Sachbearbeiters der Eberner Polizei sowie des damals verletzten Jugendlichen ließ sich der Ablauf auch ohne Mitwirkung des Beschuldigten unschwer rekonstruieren.

    Der Jugendliche, der damals übel zugerichtet wurde, berichtete, dass der Täter im Laufe des besagten Abends mit zunehmendem Alkoholgenuss immer übellauniger und ausfälliger geworden sei. Etwa gegen 22.30 Uhr habe der Betrunkene am Steuer des Autos mit Vollgas eine Runde auf einem Parkplatz gedreht. Um weiteres Unheil zu verhindern, wollte er ihm kurz darauf den Autoschlüssel abnehmen, was zu dem unrühmlichen Faustschlag und der vorweihnachtlichen Verurteilung führte. Die gestrige Beweisaufnahme ergab ohne Zweifel, dass der in einer beruflichen Ausbildung befindliche Angeschuldigte tatsächlich das Auto seiner Mutter gesteuert hatte.

    Jugendrichter Martin Kober verlas den ärztlichen Untersuchungsbericht, der in der fraglichen Nacht kurz nach Mitternacht erstellt worden war. Demnach hatte der junge Mann mit 1,77 Promille ordentlich "getankt." Der Alkoholeinfluss, heißt es in dem Bericht weiter, sei "deutlich bemerkbar" gewesen.

    Sogar schon eine Woche im Jugendarrest

    Nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen war, verlas der Vorsitzende den entsprechenden Auszug aus dem Bundeszentralregister. Trotz seines jugendlichen Alters ist der Auszubildende mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Im Laufe der letzten drei Jahre erhielt er wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr verschiedene Jugendstrafen. Er hat sogar schon eine Woche im Jugendarrest in Würzburg verbracht.

    Offensichtlich war ihm das keine Lehre, denn trotz schriftlicher Aufforderung der Jugendgerichtshilfe reagierte er nicht. Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich musste sich in seinen Ausführungen auf ein Gespräch mit dem Angeklagten stützen, das er bereits im Herbst 2017 geführt hatte. Die damalige Trennung der Eltern, führte der Pädagoge aus, habe dem Jugendlichen schwer zugesetzt und aus dem Gleichgewicht geworfen. Für den Fachmann liegt das Problem in der Persönlichkeit des Heranwachsenden. Er sei "extrem introvertiert" und verweigere sich dem Gespräch. Nach ausgiebigem Alkoholgenuss komme es dann zu einem "Impuls- und Kontrollverlust."

    Der Richterspruch des Vorsitzenden beruhte auf dem wesentlich schärferen Erwachsenenstrafrecht. In seiner Urteilsbegründung las Kober dem Verurteilten ordentlich die Leviten. "Um wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen, müssen Sie sich frühzeitig mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen", riet er dem Burschen. Da er unter Alkoholeinfluss gefahren sei, müsse er höchstwahrscheinlich auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Die Geschehnisse dieses unglückseligen Abends werden noch lange nachwirken. Da weder der Verurteilte noch die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen werden, wurde der Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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