Das neue Ziel bei der Entsorgung von Klärschlamm ist eigentlich klar: Er hat nichts mehr auf den Feldern zu suchen. Da die Klärschlammverordnung bei verschärften Grenzwerten weiterhin eine landwirtschaftliche Verordnung zulässt, soll im Landkreis Haßberge auf freiwilliger Basis ein anderer Entsorgungsweg gegangen werden – die Verbrennung. Auch der Freistaat Bayern strebt den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung.
LKR. HASSBERGE