Wegen eines schweren Vorwurfs musste sich ein 51-Jähriger aus dem Maintal am Mittwoch erstmals in seinem Leben vor dem Amtsgericht verantworten. Am 3. Oktober soll er – laut Anklage der Staatsanwaltschaft – den 60-jährigen Bruder seiner Lebensgefährtin mit einem Baseballschläger geschlagen und ihm dabei das Schienbein gebrochen haben.
Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt er einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 40 Euro (3600 Euro), gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb gab es nun eine Gerichtsverhandlung: Dort wies der 51-Jährige über seinen Anwalt Alexander Wessel die Tat weit von sich. Er habe nie zugeschlagen, gab er zu Protokoll.
Der 60-Jährige sei trotz Hausverbots auf das Grundstück gekommen, habe obszöne Gesten gemacht und gesagt, er wolle seinen Sohn sehen. Letzterer wolle jedoch mit dem eigenen Vater jedoch nichts mehr zu tun haben. Der 51-Jährige berichtete weiter, er habe den 60-Jährigen am Hals weggedrückt und ihn aufgefordert, das Anwesen zu verlassen. Der habe dann wutentbrannt gegen eine Mauer getreten, sich dabei möglicherweise verletzt, und sei dann mit seinem Auto weggefahren.
Es sei auch denkbar, dass sich der Geschädigte verletzt habe, als er am Vortag in einer Wirtschaft auf der Treppe gestürzt sei.
Die Lebensgefährtin entlastete den Angeklagten im Zeugenstand. Dieser habe den angetrunkenen Geschädigten nur weggeschoben. Sie hätten zwar einen Baseballschläger in der Garage, der sei allerdings nicht zum Einsatz gekommen.
Völlig widersprüchliche Aussagen
Ihr Bruder sei streitsüchtig und dem Alkohol zugetan, erläuterte die Frau. Er hatte die 80-jährige Mutter gewürgt, weshalb man ihn aus dem Haus geworfen habe. Und er habe Geld gefordert.
Der Verteidiger brachte als mögliches Anzeigemotiv das Schmerzensgeld ins Gespräch, das bei einer derartigen Verletzung mehr als 7500 Euro betrage.
Der Geschädigte belastete den Angeklagten vor Gericht schwer, wenngleich seine Aussage mit Ungereimtheiten gespickt war. Der Angeklagte habe ihm „fachmännisch“ ohne Vorwarnung mit dem Baseballschläger auf das rechte Bein geschlagen. Anschließend habe er ihn am Hals gepackt und gegen den Zaun gedrückt. „Ich konnte nicht mehr atmen und die Augen nicht mehr schließen.
“ Später habe er gesehen, dass der Angeklagte ein Pistole in der Hand gehalten hat, was der vermeintliche Waffenbesitzer auf der Anklagebank mit einem Lächeln quittierte.
Er sei unter starken Schmerzen heimgefahren und habe die Polizei angerufen, um Anzeige zu erstatten, bilanzierte der 60-Jährige. Elf Tage habe er im Krankenhaus verbracht. Seine Arbeitsstelle habe er verloren. Den Alkohol habe er erst daheim getrunken, um die Schmerzen zu betäuben.
Unverständlich schien dem Gericht seine Aussage, dass er – mit gebrochenem Bein – noch heimfahren und aus der Notaufnahme des Haßfurter Krankenhauses noch bis zum Landratsamt laufen konnte.
Ein ärztliches Gutachten soll darüber Aufschluss geben, ob dies möglich ist oder ob die Verletzung vielleicht doch älter war. Die Vorsitzende setzte daher die Hauptversammlung aus. Sie wies den Angeklagten darauf hin, dass es im Falle einer Verurteilung nicht bei den 90 Tagessätzen bleiben werde.