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Rentweinsdorf: 361 Unterschriften überreicht: Bürger soll über Rentweinsdorfer Photovoltaik-Projekt entscheiden, fordern Befürworter

Rentweinsdorf

361 Unterschriften überreicht: Bürger soll über Rentweinsdorfer Photovoltaik-Projekt entscheiden, fordern Befürworter

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    361 Unterschriften wurden für die Einleitung der Bürgerbegehren übergeben: im Bild (von links) Maximilian von Rotenhan, Michael Weber, Jürgen Eller, Bürgermeister Steffen Kropp und Oliver Stark.
    361 Unterschriften wurden für die Einleitung der Bürgerbegehren übergeben: im Bild (von links) Maximilian von Rotenhan, Michael Weber, Jürgen Eller, Bürgermeister Steffen Kropp und Oliver Stark. Foto: Günther Geiling

    "Der angestrebte Bürgerentscheid wird Ihnen als Bürgermeister von Rentweinsdorf gemeinsam mit Ihren Marktgemeinderäten*innen Unterstützung und Hilfestellung geben, weitreichende Entscheidungen für uns Rentweinsdorfer Bürger und für die Marktgemeinde im Gemeinderat, mit Rückendeckung und Rückenwind der Bevölkerung, zu fällen." Dieser Satz stand über dem Schreiben zur Einleitung eines Bürgerbegehrens, das die Organisatoren im Rathaus mit der Unterschrift von 361 wahlberechtigten Bürgern an Bürgermeister Steffen Kropp übergaben.

    Seit vielen Monaten ist das Thema Photovoltaikanlagen in der Rentweinsdorfer Bevölkerung und auch im Ratsgremium von Rentweinsdorf präsent. Seit zehn Jahren gibt es die Freiflächenanlage in Hebendorf mit rund 45 Hektar (ha) . Nun sind weitere Bewerber für Photovoltaikanlagen mit ihren Plänen aufgetreten. Ihre Vorhaben müssen aber mit der Bauleitplanung der Gemeinde abgestimmt werden. Der Marktgemeinderat hat im August einen Beschluss gefasst, der für solche Anlagen eine Flächenhöchstgrenze von 5,7 Prozent oder 60 ha der Gemeindeflächen zum Ziel hat.

    Die Folge dieses Beschlusses ist es, dass das "Bürgerphotovoltaik-Projekt" in der "Hasenleite" an der Staatsstraße 2274 mit rund 42 ha vom Tisch wäre. Parallel fand vor kurzem eine Informationsveranstaltungen für die "Solaranlage Treinfeld" mit 3,4 ha statt und für 29. August ist in Salmsdorf eine weitere Veranstaltung angesetzt für eine weitere "Solaranlage Salmsdorf". Sie sind alle von der Zustimmung des Gemeinderats abhängig und unter Umständen von der Aufhebung der Flächenhöchstgrenze durch die Gemeinde.

    Zwei Fragestellungen hatten die Organisatoren den Bürgern präsentiert.

    1. "Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates Rentweinsdorf vom 02.08.2021 über die Höchstgrenze für Photovoltaikanlagen (einschließlich der bestehenden Photovoltaikanlage Hebendorf) von 5,7% (60 Hektar) für die landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgehoben wird?"

    2. "Sind sie dafür, dass auf den Flurstücken 432, 429, 423, Gemarkung Rentweinsdorf (Flächenumfang 42,39 ha), eine PV-Anlage mit Gemeinde- und Bürgerbeteiligung errichtet wird und dazu das Bauleitverfahren eingeleitet wird?"

    Freude über die Beteiligung

    "Wir freuen uns über die sehr gute Beteiligung unserer Initiative zur Unterstützung der Energiewende in der Bevölkerung und über die Diskussionen, die beim Sammeln der Unterschriften entstanden sind. Wir haben nicht mit solch einer Resonanz unter der Bevölkerung gerechnet", meinte Jürgen Eller, der zusammen mit Oliver Stark, Maximilian von Rotenhan und Michael Weber die Unterschriftenlisten an Bürgermeister Steffen Kropp übergab.

    Die vielen Gespräche an den Haustüren hätten alle Teilnehmer bestärkt, dass dieser Weg zur aktiven Bürgerbeteiligung überfällig war. "Die Resonanz aus den Gesprächen hat großes Interesse gezeigt, jedoch auch viele Fragen, die aufgearbeitet und in noch abzustimmender Art und Weise in der Öffentlichkeit beantwortet werden sollten.

    Durch die Flächenhöchstgrenze der Gemeinde wäre das Bürgerphotovoltaik-Projekt in der "Hasenleite" an der Staatsstraße 2274 mit rund 42 ha vom Tisch wäre.
    Durch die Flächenhöchstgrenze der Gemeinde wäre das Bürgerphotovoltaik-Projekt in der "Hasenleite" an der Staatsstraße 2274 mit rund 42 ha vom Tisch wäre. Foto: Günther Geiling

    Informationskonzept erstellen

    Die Initiative "Rückenwind" sei gerne bereit, zusammen mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat ein geeignetes Informationskonzept zu erstellen, um rechtzeitig vor dem Termin des Bürgerentscheids gut und ausreichend zu informieren. "Eine ausreichende Information der Bürger ist wichtig und notwendig, denn im Falle eines Zustandekommens des Bürger-Solarparks-Rentweinsdorf geht es bisher um die größte Investition in der Marktgemeinde Rentweinsdorf mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Millionen Euro," betonte Jürgen Eller.

    Oliver Stark unterstrich, dass es das Ansinnen der Organisatoren des Bürgerbegehrens wäre, die Abwicklung und Informationsweitergabe zusammen mit dem Gemeinderat zu machen, ähnlich wie mit den Versammlungen in Treinfeld und Salmsdorf.

    Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) sah es als positiv an, dass hier für die Gemeinde mitgedacht und somit auch diese weitreichende Entscheidung erleichtert werde. Die Gemeinde wolle ebenfalls die Bürger mit ins Boot nehmen. Zum Wunsch der Organisatoren, den Bürgerentscheid zeitnah herbeizuführen und möglichst noch im Oktober den Termin für den Bürgerentscheid anzusetzen, teilte der Bürgermeister mit, dass die Fragestellungen der VG Ebern bekannt seien und auch mit der Rechtsaufsicht schon Kontakt aufgenommen wurde. Er gehe davon aus, dass sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 5. September mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befasse.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gemeindebürger und -bürgerinnen können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Die Einleitung des Bürgerbegehrens muss in einer Gemeinde bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger unterschrieben sein. Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat spätestens einen Monat nach Einreichung des Bürgerbegehrens. Der Bürgerentscheid ist dann an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Er ist gültig, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (in Gemeinden bis zu 50.000 mindestens 20 Prozent) beantwortet wurde. Ein Bürgerentscheid hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.  Quelle: Auszug aus Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung

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