Bürgermeister Karlheinz Denninger bleibt weiter im Amt. Wer erwartet hatte, dass am Montagabend der Burgpreppacher Gemeinderat über seinen Rücktritt entscheiden werde, sah sich getäuscht. Der auf der Tagesordnung ausgewiesene Antrag auf Rücktritt des Burgpreppacher Bürgermeisters kam nicht von Denninger selbst, sondern war von der Fraktion „Bürgerwohl“ eingereicht worden. Für einen wirksamen Beschluss des Gemeinderates über einen Rücktritt Denningers hätte der Antrag aber von ihm selbst kommen müssen.
Denninger betonte in einer Stellungnahme, er habe in der vergangenen Gemeinderatssitzung seinen Rücktritt nicht „angekündigt“, sondern nur „angeboten“. Es sei klar, dass er nicht unverzüglich zurücktreten wolle, sondern dass er erst noch laufende Projekte der Gemeinde zu Ende bringen wolle. Möglicherweise werde er zu Anfang des vierten Quartals sein Amt zur Verfügung stellen, sagte Denninger recht vage. Der 2. Bürgermeister Helmut Schwappach betonte im Namen der Gruppierung „Gemeinwohl“ (der auch Karlheinz Denninger angehört), dass dem Bürgermeister keine dienstlichen Vergehen anzulasten seien. „Gemeinwohl“ missbillige zwar das Verhalten Denningers im Bezug auf den nicht erfolgten Kanalanschluss seines Wohnhauses, doch sei dies eine Angelegenheit des Privatmanns Denninger.
Dieser Argumentation Schwappachs wollte Günther Stottele von der Fraktion „Bürgerwohl“ nicht folgen. Man sei nach der vergangenen Gemeinderatssitzung selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Rücktritt Denningers kurzfristig erfolge. Nun habe man es erneut mit einer Verzögerungstaktik des Bürgermeisters zu tun. Eine Zusammenarbeit mit Denninger sei im Gemeinderat einfach nicht mehr möglich. Karlheinz Denninger solle „um der Ehre willen“ zügig zurücktreten.
Wie berichtet, hatte sich nach dem aufgrund einer Zwangsversteigerung vollzogenen Eigentümerwechsel herausgestellt, dass das Wohnhaus Denningers nicht am Kanal und folglich auch nicht an der neuen Kläranlage angeschlossen ist, sondern dass die Abwässer über eine Hausklärgrube in einen nahen Bach laufen. Nach einer Anzeige des Landratsamtes Haßberge hat die Staatsanwaltschaft Bamberg ein Ermittlungsverfahren gegen Denninger wegen Gewässerverunreinigung eröffnet.