Ein Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es in Deutschland schon seit 1. Januar 2001. Während der laufenden Coronakrise wurde es geändert und ergänzt (27. März 2020), unter anderem durch das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Die Einhaltung dieser Gesetze zu überwachen und durchzusetzen, ist Aufgabe der Polizei. Die Verfolgung von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz durch entsprechende Sanktionen obliegt in Bayern den Landratsämtern. Wir haben beim Polizeipräsidium Unterfranken, dem die beiden Polizeiinspektionen im Landkreis – Ebern und Haßfurt – unterstellt sind, sowie beim Landratsamt Haßberge nach bekannt gewordenen Verstöße gefragt.
Landkreis Haßberge