Jemanden an den Pranger stellen ist eine alte Redensart. Im Grunde heißt das, einen Übeltäter der Verachtung preisgeben. Noch bis ins 18. Jahrhundert war der Pranger in der Regel ein steinerner Pfeiler oder ein hölzerner Pfahl, an dem - nach damaligem Rechtsverständnis - "Verbrecher" durch ein Halseisen festgehalten und vor der Öffentlichkeit zur Schande ausgestellt wurden. Der einzige noch erhaltene Pranger im Landkreis ist in Zeil am Rathaus zu besichtigen.
Oberhalb des Prangers ist noch der Hacken zu sehen. Daran hat man den Kornsack gebunden, oder in anderen Fällen, Weiden, Obst oder Holzstücke, was eben gerade gestohlen worden war. Häufig waren es sittliche Verfehlungen, die mit dem Pranger geahndet wurden. Oft wurden Delikte gesühnt, welche heute gar nicht mehr verfolgt oder nur als Vergehen geahndet werden.
Während der Pranger in Zeil aus einem Auftritt besteht, sind die Vorrichtungen in Nürnberg, Würzburg, Kulmbach und Ochsenfurt als Bühnenpranger ausgebildet, was für die Inszenierung der öffentlichen Schaustellung noch wirkungsvoller war, denn das Anprangern war immer auch ein theatralischer Akt mit Bühne und Publikum.
Erstmals taucht in den wenigen noch vorhandenen Akten des 16. Jahrhunderts 1586 ein Fall auf, wo ein Mädchen an den Zeiler Pranger gestellt, mit Ruten ausgestrichen und anschließend aus dem Stift Bamberg verwiesen worden ist.
An der Nordseite des Rathauses in Hallstadt befindet sich wie in Zeil neben dem Pranger auch ein eiserner Ellenstab. Dessen unmittelbare Nähe sollte eine abschreckende Wirkung ausüben. Denn ähnlich wie in Königsberg dürften bei Märkten auch in Zeil und Hallstadt unehrliche Händler, welche die Maße nicht einhielten, sogleich am Halseisen abgestraft worden sein. Pranger und Ratsgefängnis waren unmissverständliche Zeichen dafür, dass der Ratshausbau auch zugleich Gerichtsstätte war.
Das, was man früher als kleine und große Sünden ansah, strafte man unter anderem am Pranger ab oder man setzte den Straftätern eine Schandmaske beziehungsweise einen Schnabel auf den Kopf oder stellte sie "mit angeschlagener Geige" auf dem Marktplatz zur Schau.
1710 schmähte und schimpfte in den Gassen der Zeiler Bürger Drummer im Rausch und trieb "allerhand Kinderpossen". Der Rat verdonnerte ihn zu einer 24-stündigen Strafe in den Grausen (Gefängnis). Sollte er jedoch noch einmal unangenehm auffallen, drohte man ihm eine Strafe am "Stockh beym Kirchenthor" an. Der Stock war eine hölzerne Vorrichtung, die wie eine standfeste Schandgeige funktionierte.
Klatschmäuler und Felddiebe mussten häufig die Geige oder den so genannten Schnabel aus Blech tragen und Leute, die man wegen schwerer Vergehen des Landes verwies, wurden zuvor "mit einer Dracht Schläg" öffentlich auf dem Markt "verabschiedet."
Zweck war immer die öffentliche Zur-Schau-Stellung des Täters, der in auffälliger Weise den Blicken der Mitbürger preisgegeben und damit in seiner Ehre verletzt werden sollte. Sinn der Strafen am Pranger war neben der Vergeltung vor allem die Abschreckung. Jahrhunderte lang hat man so das Normengefüge einigermaßen aufrechterhalten können.
Einer der bekanntesten Pranger steht in Dettelbach an einem Haus. Die Inschrift ist recht originell: "Ano 1674 zu Dettilabach hat hohe Rat allhie den Pranger laß mach für bös Leut". Das Strafgerät Pranger hat seinen Namen vom "prangen", was so viel wie drücken und beklemmen, bedeutet.
Nach Abschaffung der Ehrenstrafen im 19. Jahrhundert, verschwanden sehr schnell die meisten Pranger. Verschwunden ist der einstige Pranger in Haßfurt, den der Chronist als einen vergitterten Pranger am oberen Tor beschreibt. Dort gab man die Delinquenten den "Launen des Volkes preis" vom Volk begafft oder auch bemitleidet.
Es soll aber auch ein Pranger am Nordeingang des Rathauses gestanden haben, von dem heute ebenfalls nichts mehr zu sehen ist.
Ebenso verschwunden ist der Pranger am Eberner Rathaus. Er befand sich am Eck neben dem linken Eingangstor. Die Armklammern wurden im 19. Jahrhundert entfernt. Ein Pranger befand sich auch im Bereich des Schlosses in Burgpreppach. 1736 musste sich ein Ditterswinder vor dem herrschaftlichen Gericht wegen eines Gelddiebstahls verantworten. Anstelle der Todesstrafe stellte man den Mann "zum Spectaculum des Volkes" nach Anlegung eines eisernen Halsbandes eine Stunde lang an den Pranger. Hernach ließ ihn die Herrschaft "mit dem Staupbesen (Ruten) ausstreichen" und hernach aus dem Herrschaftsbereich verjagen, womit der Abstieg ins Elend vorgezeichnet war.
1774 fertigte man in Oberhohenried eine Pranger-ähnliche Vorrichtung in der Form eines Käfigs an. Die Gemeinde Stettfeld verfügte ebenfalls über einen Pranger beziehungsweise Stock. Nach der Dorfordnung von 1588 waren die Müller, Zimmerleute, Wagner und Schneider im Ort schuldig, Galgen, Pranger und Stock aufzurichten und in stand zu halten.
Nach einer Zechtour außerhalb der Stadt überstiegen 1666 mehrere Zeiler Burschen die Stadtmauer, weil die Tore bereits geschlossen waren. Auf Befehl des Amtmannes wurden die zwei "Verbrecher" acht Stunden lang an den Pranger gespannt, "wiewohlen sie verdient hätten, wegen großen verboten Frevels der Stadt und des Landes gar verwießen zu werden".
Als notorische Obstdiebin erkannte der Zeiler Rat 1687 die Nützerin, nachdem fast jedermann sich über sie wegen Birnenlesens beschwerte. Zur Strafe sollte sie einen halben Tag in das Narrenhäuslein gehen und künftig "bey Vermeidung des Geigentragens, davon absehen."
Die Geige war früher ein Schandinstrument das aus einem geigenförmigen flachen Holzbrett mit Ausschnitten für Kopf und Arme bestand, und so einen mobilen Pranger darstellte. Diese Art der Bestrafung war besonders liederlichen Frauen vorbehalten. Auch diese Art der Bestrafung sollte die Person zum allgemeinen Gespött machen.
In Rottweil wurde noch 1781 eine Frau an den Pranger gestellt und ihr für ihre Tat eine Schandtafel um den Hals gehängt mit der Aufschrift "Strafe der betrügerischen Scheinheiligkeit".
So ähnlich erging es 1793 schon einem Zeiler Ehepaar, das dem Valentin Kilian Diebstahl und Verbrechen nachgeredet und ihm dadurch in seiner Ehre verletzt hatte. Die beiden mussten sich nach einem Engelamt auf dem Markt eine Stunde lang mit einer Tafel "ausstellen" auf der geschrieben stand: "Du sollst nicht Ehrabschneiden". Es dürfte wohl die letzte Prangerstrafe in Zeil gewesen sein, denn die schriftlichen Aufzeichnungen belegen keine derartigen Strafen mehr. Im allgemeinen Rechtsempfinden trat allmählich eine Sinneswandlung ein. Offiziell abgeschafft wurde das zur Schau stellen von Missetätern allerdings erst nach der Revolution von 1848.
Hilmar Hirt (Mambo) hatte sich einmal 1977 als Stadtrat am Pranger festgekettet und sich für die Presse ablichten lassen. Früher hätte dieser Jux verhängnisvolle Folgen haben können, denn die entehrende und schändliche Wirkung des Anprangerns wurde früher im Volk als besonders stark empfunden. Die bloße Berührung des Prangers beziehungsweise der Kontakt mit dem Halseisen, machte, ähnlich wie das Berühren des tabuisierten Galgens oder der Henkersgeräte, den Betreffenden ehrlos.
In Zeil sind Mitte des 18. Jahrhunderts mehrere junge Frauen mit Kirchenstrafen am Pranger, oder mit einem strohernen Kranz auf dem Haupt belegt worden. In Krum wurde zur selben Zeit ein unmoralisches "Frauenzimmer" dazu verurteilt, eine mit Mist beladene Karre durch das Dorf zu schieben.
Was mit dem Kirchenpranger geahndet wurde, lässt sich aus dem Sendbuch des Marktes Hallstadt von 1416 entnehmen: Der Pfarrer hatte das Recht, Ehebrecher, Wucherer, Zauberer und Leute welche in wilder Ehe zusammen lebten oder ihre jährliche Beichte nicht ablegten, an den Pranger im Kirchhof stellen zu lassen. 1684 kam noch die "abscheuliche Gotteslästerung" hinzu.
Während der Hexenverfolgung wurde 1616 in Zeil ein Bürger wegen Gotteslästerung mit einer Kirchenbuße belegt. Der Schmachtenberger Hans Hiltenbrand hatte unvorsichtigerweise gesagt, "er glaube nichts und halte auch nichts von den Rosenkränzen. Seine Frau habe oft und vielmal daran gebetet, sei dennoch eine Trud (Hexe) und verbrannt worden.
Das Urteil lautete: "Man solle ihn, andern zum Abscheu an öffentlichen Stock uff den Kirchhof stellen, mit einer Rute und brennenden Kerzen in den Händen. Dies geschah dann an einem Sonntag von Beginn bis zum Ende des Gottesdienstes.
In Zeil erhob der "Ehrbare Rat" einmal Einspruch gegen eine Kirchenstrafe. Der Schreiner Kunz Falk hatte den lieben Gott derart mit Fluchen und Schwören gelästert, dass der Pfarrer ihn an den Pranger-Stock vor der Kirchentüre schließen wollte. Weil es jedoch das erste mal war und "weilen es eine große Schand und Spott wäre", hielten es die Stadtväter für ratsam, ihn nur mit den Krausen (Gefängnis) sowie zwei Pfund Wachs für die Kirche abzustrafen.
Nicht so viel Nachsicht ließ man 1739 bei Cunigunda Bianzano, der Tochter eines in Zeil als Bürger ansässigen Italieners walten. Die wegen ihres unmoralischen Lebens angeklagte Frau war zehn Jahre früher schon einmal wegen Unzucht aufgefallen. Weil sie unvermögend und mittellos war, verurteilte man sie zu einer "öffentlichen und hier sonst gewöhnlichen Straffe" indem sie mit einem "ströhernen Cranz" auf dem Haupt vor dem Rathaus herumlaufen musste.
Während des Dritten Reiches kamen viele der mittelalterlichen Strafen wieder zu Ehren, wofür es sogar Beispiele aus der engeren Heimat gibt. In Haßfurt hatte man 1938 die Namen von "christlichen Haßfurtern" die noch mit jüdischen Bürgern persönlichen und geschäftlichen Kontakt pflegten im "Stürmerkasten" ausgehängt und auf diese Weise angeprangert.
Als in den 30er Jahren der hoch angesehene jüdische Bankier und Kaufmann Hermann Adler aus Haßfurt im jüdischen Friedhof in Kleinsteinach beerdigt wurde, stellte man in diesem Kasten Fotos von Trauerleuten aus, die dem einstigen Stadtrat das letzte Geleit gegeben haben.
In einer Gemeinde im alten Landkreis Ebern soll eine Frau 1941 einen französischen Kriegsgefangenen mehrmals geküsst haben. Nach Bekannt werden wurde die Frau bei der Kreisleitung in Ebern vorgeführt. Aufgebrachte "Volksgenossen" haben sie dort ergriffen und unter stillschweigender Billigung der örtlichen Polizei kahl geschoren.
Man hängte ihr ein eiligst gefertigtes Plakat mit der Aufschrift: "Ich habe die deutsche Frauenehre beschmutzt" um den Hals und führte sie ein Stück durch die Stadt. Erst nach diesem Spießrutenlaufen griff die Gendarmerie ein und verhaftete die "Missetäterin". Wie ein Lauffeuer ging die Nachricht von diesem Vorfall durch den ganzen Landkreis.
Jemanden kahl scheren galt schon im Mittelalter als größte Schmach. Daher stammt übrigens auch die Redewendung, jemanden ungeschoren lassen.
Bei einer großen Anzahl von Kreisbewohnern, stieß diese Maßnahme auf entschiedene Ablehnung. Laut Aufzeichnungen der Gestapo hörte man zuweilen die Äußerung: "Man braucht jetzt nur noch Daumenschrauben und Folterkammern, dann ist das Mittelalter fertig". Was viele Leute damals noch nicht wussten: Es gab die Folterkammern in den Kellern der Gestapo bereits und sie wurden auch fleißig benutzt.
Immer häufiger entscheiden sich seit einigen Jahren in Amerika Richter dafür, Gesetzesbrecher durch öffentliche Demütigungen zu bestrafen. Ein Autofahrer der ein Tempolimit überschritten hatte, musste ein Jahr lang hinter seiner Autoscheibe ein Schild zeigen mit der Aufschrift "Ich bin ein rücksichtsloser Fahrer".
In anderen Städten zwang man Ladendiebe, sich vor den betroffenen Geschäften mit Plakaten zu stellen, auf denen zu lesen war: "Das ist meine Strafe fürs Stehlen". Sexualtäter wurden gezwungen, in ihren Vorgärten Schilder mit der Warnung an Kindern aufzustellen, sich besser fernzuhalten, "denn ich bin ein Schänder". Immer häufiger kommt es vor, dass sich in den USA Kriminelle in Zeitungsanzeigen für ihre Taten entschuldigen müssen.
Länger als im Strafrecht war das Prangerstehen in Schulen erhalten. Es gab das Eselsitzen, das Tragen der Eselskappe, das Sitzen auf einen hölzernen Esel und auch das In-die-Ecke-Stellen gehörte dazu. Noch vor dem ersten Weltkrieg war eine solche Strafe in einer Schulklasse in Haßfurt üblich. Zu den Utensilien des Schulmeisters gehörten auch zwei Stofftiere: ein Esel und ein Elefant. Diejenigen Schüler welche dumme Antworten gaben, mussten sich zur Strafe vor die Schulklasse stellen und den Esel auf den Arm nehmen. Wer sich ungebärdig benommen hatte, verdonnerte der Lehrer dazu, eine Weile den Elefanten an die Brust zu drücken.