Die Kontrolleure der Jagdbehörde tauchten am frühen Vormittag unangekündigt an der Haustür des Jägers auf. Der schlief zu diesem Zeitpunkt, weil er fast die ganze Nacht zuvor auf der Pirsch war. Bei der anschließenden Kontrolle fanden sie ein Jagdgewehr nicht wie vorgeschrieben im Waffenschrank, sondern in einem offenen Kleiderschrank vor. Wegen dieser Verfehlung verlor der 42-jährige, nicht vorbestrafte Jäger nicht nur seinen Jagdschein, sondern wurde nun vom Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Haßfurt