Nachdem sich die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung von Windkraftanlagen geändert haben, läuft derzeit die Änderung des Regionalplans Main-Rhön im Kapitel Energieversorgung. Hier geht es um die neue Festlegung von Vorrangflächen. Wo solche nicht ausgewiesen sind, kann auch keine Planung von Windkraftanlagen stattfinden.
Eltmann